In der Debatte um die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien sehen sich die öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE) als zentrale Akteure der künftigen Altkleidersammlung, während die Hersteller vor allem die Finanzierung sichern sollen. Zu diesem Schluss kommt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf Grundlage eines neuen Rechtsgutachtens zur nationalen Ausgestaltung der EPR-Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Die Juristinnen Angela Dageförde und Andrea Vetter haben im Auftrag des VKU ein Umsetzungsmodell vorgelegt. „Die Sammelverantwortung bei den örE sichert die Stabilität der Erfassung, wie sich gerade in der Textilkrise zeigt“, so Vetter im Gespräch mit EUWID. „Diese Rolle darf man nicht marginalisieren oder gar obsolet machen“, ergänzt Dageförde.
Den Ausgangspunkt des Gutachtens bildet eine Analyse der Möglichkeiten und Grenzen, die sich aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie ergeben. Diese verlangt zum einen seit Januar eine getrennte Sammlung von Textilabfällen durch die zuständigen Behörden. Zum anderen schreibt deren neueste Novelle die Einführung eines EPR-Systems ab 2028 vor, das die Produzenten für ihre in Verkehr gebrachten Waren auch über das Ende der Nutzungsdauer hinaus in die Pflicht nimmt. „Wer immer schneller immer mehr Billigware auf den Markt bringt, muss auch die Verantwortung für die Folgen übernehmen. Das ist konsequentes Verursacherprinzip“, kommentiert Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena. Er verweist zudem darauf, dass die etablierte Sammlung durch die örE die Grundlage bilde, um „die Kreislaufwirtschaft vor Ort zu stärken“.
Während sich die Vorgaben der EU auch an Länder richten, in denen bislang kaum Strukturen für die Alttextilerfassung existieren, verweisen Dageförde und Vetter für Deutschland auf eine andere Ausgangslage: ein dichtes, jahrelang gewachsenes Netz an kommunalen Containern und Wertstoffhöfen sowie Einrichtungen der Sozialwirtschaft. Wie leistungsfähig dieses System bereits ist, würden konkrete Zahlen zeigen: Schon 2018 lag die Quote der Getrenntsammlung von Textilabfällen in Deutschland bei 64 Prozent – und damit deutlich über dem europäischen Durchschnitt von rund 15 Prozent.
Vorteile der örE in der Organisationsverantwortung
Vor diesem Hintergrund sollten die bewährten Strukturen weiterentwickelt und über EPR-Beiträge finanziert werden, heißt es im Rechtsgutachten. Die Pflicht der örE zur getrennten Erfassung von Textilabfällen werten Dageförde und Vetter dabei als Fundament, um das EPR-System darauf aufzubauen.
Wie die Rollenverteilung zwischen örE, Sozialwirtschaft und Organisationen für Produzentenverantwortung nach Vorstellung des VKU aussehen kann, welche Finanzierungsmodelle das Gutachten analysiert und warum eine herstellerverwaltete EPR, wie sie der Industrieverband Textil+Mode vorgeschlagen hat, als problematisch betrachtet wird – all das erfahren Abonnenten unseres Premium-Angebots hier...




