Die erweiterte Herstellerverantwortung für die Entsorgung kunststoffhaltiger Fanggeräte wird in Deutschland im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages umgesetzt. Diesen Vertrag haben das Bundesumweltministerium, die Hersteller von kunststoffhaltigen Fanggeräten, der Naturschutzbund (Nabu) und die ...
Hersteller zahlen an Nabu für Fangnetz-Entsorgung
35 Cent pro Kilo Fischernetz
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