
Die Stadt Heidelberg trifft Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer ab dem Jahr 2025. Die Einwegsteuer auf Speise- und Getränkeverpackungen ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine wirksame Maßnahme, um einen Anreiz zur Abfallvermeidung zu schaffen und die Müllmengen insbesondere in der Heidelberger Innenstadt zu reduzieren.
Laut Stadtverwaltung soll zunächst eine verwaltungsinterne Projektgruppe mit Kompetenzen aus den Bereichen Steuern, Recht, Umwelt, Abfall und Wirtschaftsförderung eingerichtet werden. Sie soll unter anderem einen entsprechenden Satzungsentwurf ausarbeiten, der dem Gemeinderat vorgelegt wird.
Im Mittelpunkt der Vorbereitungen stehen die Kontaktaufnahmen mit Gastronomen und ihren Interessenvertretungen. Die Betriebe sollen auf die Vorteile der Alternative Mehrwegverpackungen hingewiesen werden. Zugleich ist eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit geplant, um auch die Endverbraucher zu überzeugen. Für eine Erhebung der Verpackungssteuer werde zudem zusätzliches Personal in der Stadtverwaltung nötig. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitung wird aus heutiger Sicht eine Umsetzung auf Basis einer rechtsgültigen Satzung zum 1. Januar 2025 angestrebt, informierte die Verwaltung den Gemeinderat.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 24. Mai die bestehende Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen im Wesentlichen für wirksam erklärt, sodass auch andere Kommunen die Einführung einer solchen Steuer in Erwägung ziehen können. Allerdings steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache aus, die auch Auswirkungen auf eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer in Heidelberg haben könnte.



