
Niedersachsen hat gestern ein interdisziplinäres Gutachten zur Gesamtlage des Rohstoffs Gips veröffentlicht. Es beleuchtet ökonomische und ökologische Aspekte zum Thema Gips inklusive Abbau, Verwendung, Recycling, Substitution sowie der naturschutzfachlichen und touristischen Bedeutung insbesondere der Südharzer Gipskarstlandschaft. Auftraggeber waren das Niedersächsische Umwelt- und das Wirtschaftsministerium. Erstellt wurde das Gutachten von der Gicon Resources GmbH.
Anlass der Untersuchung ist die veränderte Versorgungslage durch den absehbaren Wegfall von REA-Gips aus Kohlekraftwerken. Machte dieser als Nebenprodukt der Rauchgasentschwefelung anfallende Rohstoff bis vor wenigen Jahren noch über 50 Prozent der gesamten deutschen Gipsproduktion aus, wird die Verfügbarkeit von REA-Gips durch den gesetzlich festgeschriebenen Kohleausstieg bis 2038 in den kommenden Jahren stark zurückgehen.
Laut Gicon ist die Verwendung von REA-Gips und Recyclinggips bei der Gipsproduktion bis zu einem gewissen Grad technisch vergleichbar, weswegen sich die Gutachter für eine verstärkte Förderung des Gipsrecyclings aussprechen. Gleichzeitig zeigt das Dresdner Unternehmen aber auch die Grenzen des Recyclings auf. Die Angebotslücke durch den Wegfall von REA-Gips werde sich durch Recyclinggips nicht schließen lassen.
Laut Gutachten werden in Deutschland derzeit pro Jahr rund zehn Mio. Tonnen Gips verbraucht. Gedeckt werde der Bedarf zum größten Teil durch Naturgips – 2023 wurden in Deutschland ca. 4,7 Mio. Tonnen Naturgips gefördert – sowie REA-Gips mit einer Produktionsmenge von 3,4 Mio. Tonnen. Der Anteil der RC-Gipsproduktion lag dagegen mit 129.000 Tonnen im Jahr 2024 nur bei etwas über einem Prozent.
Deutschlandweit aktuell vier aktive Gips-Recyclinganlagen und drei in Planung
Das Gesamtaufkommen recyclingfähiger gipshaltiger Abfälle des Abfallschlüssels 17 08 02 beziffert Gicon für 2023 mit 563.000 Tonnen. Dem stehe eine theoretische Verarbeitungskapazität in den vier aktiven deutschen Gips-Recyclinganlagen in Großpösna (Sachsen), Zweibrücken (Rheinland-Pfalz), Ennigerloh und Pulheim (beide NRW) von insgesamt 277.000 Tonnen gegenüber. Außerdem gibt es noch eine weitere Anlage im baden-württembergischen Deißlingen mit einer Jahreskapazität von 50.000 Tonnen, die laut Gutachten aber nur zur Aufbereitung von Produktionsresten genutzt wird. Die Realisierung zwei weiterer geplanter Gips-Recyclinganlagen im nordrhein-westfälischen Bocholt sowie in Holthusen in Mecklenburg-Vorpommern ist laut Gicon noch unsicher.
Im Gutachten noch nicht berücksichtigt ist eine weitere vom Gipshersteller Knauf und der BSR Bodensanierung Recycling GmbH neu geplante Gips-Recyclinganlage im bayerischen Neuhof. Unerwähnt ist auch das Knauf-Gipswerk Embsen, in dem ebenfalls Gipsreste recycelt werden. Allerdings hat Knauf kürzlich bekannt gegeben, das niedersächsische Werk wegen fehlender Wirtschaftlichkeit bis zum Jahresende zu schließen.
Nur 60 Prozent Anlagenauslastung
Die Gegenüberstellung von Gipsabfallaufkommen und Anlagenkapazität suggeriert zunächst Potenzial für den Ausbau weiterer Kapazitäten. Allerdings zeigt die oben genannte Produktionsmenge von Recyclinggips, dass die bestehenden Anlagen nicht ausgelastet sind. Laut Gutachten lag die Anlagenauslastung 2024 nur bei durchschnittlich 60 Prozent. So wurden im Berichtsjahr von den Anlagen 167.000 Tonnen gipshaltige Abfälle angenommen, die zu 129.000 Tonnen RC-Gips verarbeitet wurden.
Gicon begründet die geringe Anlagenauslastung mit einer unzureichenden Zuführung geeigneter Stoffströme, was vor allem auf Qualitäts-, Erfassungs- und Logistikprobleme zurückzuführen sei. Genannt werden unter anderem eine mangelnde Sortenreinheit sowie Schadstoffanhaftungen etwa durch Asbest, die den recyclingfähigen Anteil der Sammelmengen verringern. Weitere Gründe für die geringe Recyclingquote seien unzureichende dezentrale Entsorgungsstrukturen mit der Folge langer Transportwege sowie auch Auslandsexporte gipshaltiger Abfälle. Ein weiteres Problem seien Porenbetonsteine, die oftmals fälschlicherweise den Gipsabfällen (Abfallschlüssel 17 08) zugeordnet würden, aber aufgrund des geringen Gipsanteils wirtschaftlich nicht recycelbar seien.
Maßnahmenbündel zur Förderung des Gipsrecyclings
Um das Potenzial des Gipsrecyclings besser auszuschöpfen, hat Gicon eine Reihe von in der Branche diskutierten Maßnahmenvorschlägen zusammengetragen. Gefordert wird eine Optimierung der Sortier-, Sammel- und Recyclinginfrastruktur sowie eine konsequente Anwendung der Gewerbeabfallverordnung. So sprechen sich die Gutachter für eine Förderung effizienter Recyclingtechnologien und die Etablierung getrennter Erfassungssysteme für gipshaltige Abfälle im Rückbau aus. Die Vor-Ort-Trennung der verschiedenen Baumaterialien direkt auf der Baustelle sei ein wesentlicher Faktor für das Gipsrecycling. Dies erfordere ein vorausschauendes Entsorgungskonzept sowie eine umfassende Logistik. Außerdem müsse bereits bei der Bauplanung eine spätere Verwertung durch den Rückbau berücksichtigt und recyclinggerechte Baukonstruktionen angeregt werden.
Des Weiteren greift Gicon in seinem Gutachten die Forderung des Bundesverbands der Gipsindustrie für eine Abfallende-Verordnung auf. So müsse bisher aufgrund des möglichen Asbestgehalts jede Recyclinganlage in einem behördlichen Verfahren klären, ob der Recyclinggips ein Produkt (Rohstoff) oder weiterhin Abfall ist. Mit einer rechtssicheren Festlegung des Endes der Abfalleigenschaft könnte der Umgang mit RC-Baustoffen erleichtert und so das Recycling gefördert werden, argumentieren die Gutachter.
Mit Blick auf die erwähnte Problematik bei Porenbeton-Abfall empfiehlt Gicon, die Zuordnung dieser Abfälle in die Abfallgruppe 17 08 zu unterbinden, etwa durch die Aufnahme eines eigenen Abfallschlüssels im EU-Abfallverzeichnis. Alternativ könnte die niedersächsische Regierung einen Erlass zur Einsortierung von Porenbeton erarbeiten.
Weitere in der Branche diskutierte Instrumente zur Förderung des Gipsrecyclings wie Primärrohstoffsteuer, höhere Deponieannahmepreise oder Subventionen werden im Gutachten erwähnt, aber nicht abschließend bewertet; dafür seien weitere Untersuchungen nötig, so Gicon.
Gezielte Berücksichtigung von RC-Gips in öffentlichen Vergaben nicht sinnvoll
Hinsichtlich der Frage, ob sich das Gipsrecycling durch eine gezielte Berücksichtigung von Recyclinggips bei öffentlichen Vergaben steigern ließe, gibt sich die Dresdner Beratungsfirma skeptisch. So könne sich als problematisch erweisen, dass nicht genügend RC-Gips auf dem Markt vorhanden sei. Der heutzutage produzierte RC-Gips wird laut Gicon bereits vollständig wiederverwertet. Eine stärkere Berücksichtigung in öffentlichen Ausschreibungen würde daher eher zu einer Verschiebung der Einsatzbereiche der verschiedenen Gipsmengen und nicht zu einem Wachstum des RC-Gipses führen. Eine nachhaltige Stärkung des Gipsrecyclings durch diese Maßnahme sei somit eher unwahrscheinlich
Nach Angaben des Landesumweltministeriums wurde mit dem Gutachten ein Prozess begonnen, um Chancen und Risiken der Gipspolitik zu ermitteln; auf der Grundlage umfangreicher Datenauswertungen würden unabhängige Denkanstöße gegeben und Handlungsoptionen aufgezeigt. Noch in diesem Monat will das Ministerium die zentralen Ergebnisse des Gutachtens den betroffenen Umwelt- und Wirtschaftsverbänden vorstellen und mit ihnen diskutieren. Die sich daraus ergebenen Folgefragen und Handlungsempfehlungen will die Landesregierung sodann gemeinsam mit den Ministerien und Behörden sorgfältig prüfen und ergebnisoffen diskutieren.
Das Gutachten ist hier abrufbar.



