
Der Umweltausschuss des Bundestags hat den Antrag der Grünen zur kurzfristigen Stabilisierung der Alttextil-Sammel- und Sortierinfrastruktur abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD erkannten die von den Grünen beschriebene Problemlage zwar ausdrücklich an, lehnten die vorgeschlagenen Übergangsmaßnahmen aber als nicht ausreichend systemisch ab und verwiesen auf das geplante Textilgesetz mit erweiterter Herstellerverantwortung. Gegen den Antrag stimmte neben den Koalitionsfraktionen auch die AfD; Unterstützung kam von der Linksfraktion.
Wie berichtet , fordern die Grünen in ihrem Antrag, die bestehende Infrastruktur zur getrennten Erfassung von Alttextilien zu sichern, die durch das stark wachsende Aufkommen von Ultra Fast Fashion unter enormem Druck stehe. Die Fraktion verwies darauf, dass ein zunehmender Anteil der gesammelten Kleidung nicht mehr wiederverwendet oder recycelt werden könne, was durch die seit Anfang 2025 geltende Getrenntsammelpflicht für Textilien zusätzlich verschärft werde. Unklare Regelungen führten aus Sicht der Grünen zu Verunsicherung der Bürger darüber, was in Altkleidercontainer gehöre und was nicht. Fehlwürfe, die teilweise 60 Prozent ausmachen würden, müssten von den Sammelstellen kostenpflichtig entsorgt werden.
Bis zum Greifen des von der Bundesregierung angekündigten Textilgesetzes wollten die Grünen deshalb mehrere Übergangsmaßnahmen auf den Weg bringen. Dazu zählten unter anderem eine Aufklärungskampagne zur Getrenntsammlung von Alttextilien und die wirtschaftliche Entlastung akut gefährdeter Strukturen, etwa durch die Aufhebung von Sondernutzungsgebühren für Containerstandplätze und durch eine kostenfreie Entsorgung nicht wiederverwendbarer Textilien aus gemeinnützigen Sammlungen.
Den Forderungen widersprach in der Ausschussberatung die SPD: Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Staat für Maßnahmen aufkommen solle, die perspektivisch von den Herstellern zu zahlen sind. Die Fraktion berief sich in dem Zusammenhang auf die im März vom Bundesumweltministerium vorgelegten Eckpunkte für ein Textilgesetz, das mit Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) die Produzenten in die finanzielle Pflicht nehmen soll. Auch aus Sicht der Union brauche es eine systemische Reaktion auf das Problem. Die im Antrag vorgeschlagenen Übergangslösungen wurden von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen als „Stückwerk“ kritisiert.
Auch die von den Grünen verlangte bundeseinheitliche Auslegungshilfe durch das Umweltbundesamt, die klären sollte, ab wann die Getrenntsammelpflicht für Kommunen und Landkreise als erfüllt gilt, fand bei Union und SPD keine Zustimmung. Die Sammlung unterliege der Aufsicht der Kommunen, der Bund habe hier keine Weisungsrechte, argumentierte ein Sozialdemokrat.
bvse warnt vor Rechtsunsicherheiten und Lücke bis zur Herstellerverantwortung
Diese Begründung ist einer der Punkte, an denen der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in einer Stellungnahme zur Ablehnung des Grünen-Antrags scharfe Kritik übt: Es gehe nicht um Eingriffe in kommunale Zuständigkeiten, sondern um „eine Orientierungshilfe zur bundeseinheitlich im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelten Getrennthaltungspflicht“, erklärt Marwin Gedenk, Vorsitzender des bvse-Fachverbands Textilrecycling. Gerade bei der Auslegung dieser Vorgaben gebe es derzeit erhebliche Unterschiede und Rechtsunsicherheiten.
Auch den Verweis auf die künftige EPR hält er für nicht ausreichend. „Bis Hersteller tatsächlich Verantwortung für Sammlung und Sortierung von Alttextilien übernehmen, werden noch mehrere Jahre vergehen“, betont Gedenk. Die diesbezüglich geänderte europäische Abfallrahmenrichtlinie müsse zunächst bis Juni 2027 in nationales Recht umgesetzt werden, ein entsprechendes EPR-System erst bis April 2028 funktionsfähig sein – zu spät nach Einschätzung des Fachverbandsvorsitzenden. „Bis dahin tragen gewerbliche, karitative und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Last der stetig wachsenden Alttextilmengen allein.“
Ohne kurzfristige Stabilisierungsmaßnahmen drohe ein weiterer Verlust von Sammel- und Sortierstrukturen mit direkten Folgen für die textile Kreislaufwirtschaft in Deutschland. „Der Handlungsdruck ist hoch“, mahnt Gedenk. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe das erkannt, während Teile der Politik sich bislang nicht ausreichend mit den rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen der Alttextilentsorgung auseinandergesetzt hätten.



