Giftschlammgrube Brüchau: Linke fordert Reform des Altlastenrechts

In der Debatte um die Sanierung der Giftschlammgrube Brüchau im sachsen-anhaltischen Altmarkkreis Salzwedel fordert die Linksfraktion im Landtag eine grundlegende Reform des Altlastenrechts. Hintergrund ist die im August genehmigte Einkapselung von gefährlichen Abfällen, die der Betreiber Neptune Energy Deutschland beantragt und mit rund 32 Mio. € veranschlagt hatte. Nach aktueller Rechtslage dürfen Behörden ausschließlich die Zulassungsfähigkeit des Plans prüfen, den das Unternehmen einreicht – nicht aber, ob eine andere Sanierungsvariante langfristig tragfähiger wäre. Die Linke sieht hier einen „dringenden Reformbedarf“. 

„Sachsen-Anhalt trägt 80 Prozent der Baukosten und später sämtliche Kosten für Betrieb, Monitoring und Nachsorge. Neptune Energy hingegen entscheidet, welche Variante überhaupt eingereicht wird. Dies ist ein struktureller Interessenkonflikt“, sagt Hendrik Lange, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. 

In der Bohrschlammgrube wurden jahrzehntelang Gefahrenstoffe der gesamten DDR deponiert, darunter 27.000 Tonnen quecksilber- und strahlenbelastetes Material. Obwohl der Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel und der sachsen-anhaltische Landtag für das vollständige Ausheben und den Abtransport der Abfälle votiert hatten, darf Neptune laut Bescheid des Landesamts für Geologie und Bergwesen (LAGB) von Mitte August die Altlasten dauerhaft am Standort sichern. Eine unabhängige Bewertung von Alternativen – in diesem Fall der politisch bevorzugten sogenannten Auskofferung – werde vom geltenden Recht hingegen verhindert, kritisiert die Fraktion. „Gesetze und EU-Vorgaben müssen sicherstellen, dass langfristig tragfähige Sanierungswege möglich sind und Standards erhöht werden“, so Lange.

„Zudem überzeugt uns die Annahme der Landesregierung nicht, die EU-Quecksilberverordnung sei in Brüchau nicht anzuwenden“, erklärt der umweltpolitische Sprecher der Linke weiter. Damit teilt er die Auffassung des BUND. Der Umweltverband hat wie berichtet Klage gegen den LAGB-Bescheid eingereicht. Er bezweifelt, dass die genehmigte Standortsicherung mit verschiedenen Umweltrechtsvorschriften, unter anderem zum Umgang mit Quecksilber, vereinbar ist. Die Zulassung hätte nur im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden dürfen. In der gewählten Lösung sieht der BUND erhebliche Risiken und spricht von einer „neuen Sondermülldeponie durch die Hintertür“.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -