Giftschlammgrube Brüchau: Landkreis verzichtet auf Klage, unterstützt aber den BUND

Im Streit um die Giftschlammgrube Brüchau in Sachsen-Anhalt macht sich der Altmarkkreis Salzwedel zwar weiterhin für eine Auskofferung stark, verzichtet aber auf juristische Schritte gegen die vom Betreiber Neptune Energy geplante und vom Land genehmigte Einkapselung der Abfälle. Nach erfolgter rechtlicher Prüfung sei der Landkreis zum Schluss gekommen, aufgrund fehlender Erfolgsaussichten keine Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Landesamts für Geologie und Bergwesen (LAGB) zu erheben. Gleichwohl werde man aber die Umweltorganisation BUND in ihrem Klageverfahren gegen den Bescheid unterstützen, heißt es in einer am Mittwoch vom Kreistag zur Kenntnis genommenen Informationsvorlage des Amts für Rechts- und Kreisangelegenheiten.

Die Deponie Brüchau in der Stadt Kalbe (Milde) ist eine Hinterlassenschaft aus der DDR-Zeit. Die ehemalige Tongrube diente jahrzehntelang als Ablagerungsstätte für Rückstände aus der Erdgasförderung sowie für weitere Industrieabfälle und Gefahrenstoffe aus der gesamten DDR. Ein Vorgängerunternehmen von Neptune übernahm die Deponie 1994 im Zuge der Privatisierung von DDR-Unternehmen. 2012 wurde die Anlage stillgelegt.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der Inhalt der Bohrschlammgrube, darunter 27.000 Tonnen quecksilber- und strahlenbelastetes Material, komplett ausgehoben und entsorgt wird. Für diese Vorzugsvariante hatten sich 2019 der Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel und ein Jahr später auch der sachsen-anhaltische Landtag ausgesprochen. Neptune Energy setzte sich gegen eine entsprechende Anordnung des LAGB aber juristisch zur Wehr und erhielt schließlich im August dieses Jahres die Genehmigung für einen geänderten Abschlussbetriebsplan, der vorsieht, die Abfälle vor Ort zu belassen und einzukapseln.

Sowohl die direkt betroffene Stadt Kalbe als auch der Landkreis prüften daraufhin eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid, kamen aber zu dem Ergebnis, dass die jeweiligen Rechtspositionen hierfür nicht ausreichend und die Erfolgsaussichten entsprechend gering sind.

Geklagt vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat aber der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Aus Sicht des BUND birgt die Umsetzung des Genehmigungsbescheids „erhebliche Umweltrisiken“ und missachtet sowohl die Forderungen der Anwohner als auch den einstimmigen Beschluss des Landtages zur Auskofferung und Entsorgung an einem geeigneten Deponiestandort. Zudem bezweifelt die Umweltorganisation, dass der Bescheid mit verschiedenen Umweltrechtsvorschriften, unter anderem der EU-Quecksilber-Verordnung, vereinbar ist. Hinzu gebe es immissionsschutzrechtliche Bedenken, erläutert der BUND in einer Pressemitteilung.

In der im Kreistag letzte Woche zur Kenntnis genommenen Vorlage kündigt der Altmarkkreis Salzwedel seine Unterstützung des BUND im Klageverfahren an. Auch die Stadt Kalbe (Milde) will Klageverfahren von Dritten gegen den vom LAGB genehmigten Abschlussbetriebsplan sowohl fachlich als auch finanziell unterstützen, entschied der Stadtrat auf seiner Sitzung am Freitag.

Zudem kündigte der Landrat des Altmarkkreises, Steve Kanitz (SPD), an, weiter gegen die Verfügung des LAGB zu intervenieren. Er beabsichtigt hierzu, den Landtagspräsidenten Gunnar Schellenberger und den sachsen-anhaltischen Ministerpräsident Reiner Haseloff (beide CDU) anzuschreiben und auf eine Umsetzung des Landtagsbeschlusses zu pochen.

Bereits Mitte September war die Giftschlammgrube Brüchau Thema im Landtag in Magdeburg. Während die Grünen und Linken sich für eine Auskofferung der Grube stark machten, verteidigte CDU-Wirtschaftsminister Sven Schulze die Entscheidung des Landesbergamtes. „Es ist nicht ein Plan B, der schlechter ist“, sagte er im Landtag. Technisch sei die Variante „eins zu eins gleich“.

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