GGSC: Wärmeerzeugung aus Deponiegas unterliegt nicht zwingend der Energiesteuer

Die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) vertritt die Ansicht, dass die Verwendung von Deponiegas zur Wärmeerzeugung nicht zwingend der Energiesteuer unterliegt. Die Energiesteuer falle in dem Fall nicht an, wenn das konkret zur reinen Wärmeerzeugung verwendete Deponiegas nur einen geringen Methangehalt und einen geringen Heizwert aufweist. Das teilte die Berliner Kanzlei in ihrem aktuellen Newsletter mit....

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