Die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) vertritt die Ansicht, dass die Verwendung von Deponiegas zur Wärmeerzeugung nicht zwingend der Energiesteuer unterliegt. Die Energiesteuer falle in dem Fall nicht an, wenn das konkret zur reinen Wärmeerzeugung verwendete Deponiegas nur einen geringen Methangehalt und einen geringen Heizwert aufweist. Das teilte die Berliner Kanzlei in ihrem aktuellen Newsletter mit....
GGSC: Wärmeerzeugung aus Deponiegas unterliegt nicht zwingend der Energiesteuer
Ähnliche Artikel
© 2024 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.




