GGSC: Neue Anforderungen an Ausschreibungsunterlagen

Klärschlammverwertung

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Durch die neue Klärschlammverordnung können sich neue Anforderungen an die Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen zur Verwertung von Klärschlamm ergeben. Darauf hat die Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) hingewiesen. Öffentliche Auftraggeber müssen bei einer Fremdvergabe der ...

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