Europäisches Gericht kassiert Verordnung über pulverförmiges Titandioxid

Die EU durfte den weit verbreiteten Weißmacher Titandioxid in Pulverform nicht als krebserregend einstufen. Das entschied das EU-Gericht (EUG) am Mittwoch in Luxemburg und erklärte die entsprechenden Bestimmungen der delegierten Verordnung 2020/217 der EU-Kommission für nichtig, die vor rund einem Jahr in Kraft getreten waren. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. ...

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