Die EU durfte den weit verbreiteten Weißmacher Titandioxid in Pulverform nicht als krebserregend einstufen. Das entschied das EU-Gericht (EUG) am Mittwoch in Luxemburg und erklärte die entsprechenden Bestimmungen der delegierten Verordnung 2020/217 der EU-Kommission für nichtig, die vor rund einem Jahr in Kraft getreten waren. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. ...
Europäisches Gericht kassiert Verordnung über pulverförmiges Titandioxid
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