Geplante BEHG-Umsetzung würde thermische Altholznutzung verteuern

BMWK legt Entwurf einer Durchführungsverordnung zum BEHG vor

|
|

Für einen Teil des in Verbrennungsanlagen genutzten Altholzes könnte zukünftig eine CO2-Steuer anfallen. Denn der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) für die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030), in der die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) geregelt wird, enthält für Altholz einen Standardwert von lediglich 90 Prozent für den biogenen Anteil. Damit gelten zehn Prozent des Altholzes als fossile Bestandteile und könnten mit einer CO2-Steuer belegt werden. Das kritisierten die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) und forderten die Bundestagabgeordneten in einem öffentlichen Appell auf, die Bioenergie nicht sachwidrig durch einen CO2-Preis zu diskriminieren.

Den kompletten Bericht mit einer Übersicht zu den geplanten Standardwerten zur Berechnung von Brennstoffemissionen bei der Abfallverbrennung lesen Sie hier...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -