„Gartenabfälle zu verbrennen ist nicht mehr zeitgemäß“

„Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden“, so Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) im Rahmen einer Landtagssitzung. Denn es sei prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regele das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.

Der Bund habe zwar die Landesregierungen ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrennen von Gartenabfällen zu gestatten. Auch Mecklenburg-Vorpommern habe von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und 2001 die Pflanzenabfall-Landesverordnung in Kraft gesetzt. Damit sei aber auf keinem Fall ein Freifahrtschein für das Verbrennen von Pflanzenabfällen erteilt worden, betont der Minister. Vielmehr sei das Verbrennen von Gartenabfällen in MV nur als letzte Option erlaubt – und auch nur in den Monaten März und Oktober werktags für zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Es dürfen zudem nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

Nur wenn diese Entsorgungswege über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht möglich oder nicht zumutbar seien, erlaube die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken, so Backhaus. Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle sei also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft. Darüber hinaus verbieten viele Landkreise und kreisfreie Städte mittlerweile das Verbrennen von Gartenabfällen sogar komplett.

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