Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf Fristvorgaben des Verpackungsgesetzes aus. Hersteller müssen für ihre Verpackungsmengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister bis zum 15. Mai eine Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr hinterlegen. Duale Systeme und Branchenlösungen müssen bis spätestens zum ...
Für Vollzug mit Augenmaß in Zeiten von Corona
Fristen im Verpackungsgesetz
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