Fachverband: Regelungen der RED III „Schlag ins Gesicht für die deutsche Biogaserzeugung“

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Die Biogasbranche übt scharfe Kritik an den Vereinbarungen zur EU-Richtlinie über erneuerbare Energien (RED III), die von Vertretern des EU-Parlaments und des Rats im Trilog vereinbart wurden. „Ab 2026 sollen alle Biogasanlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von zwei Megawatt, die mindestens 15 Jahre in Betrieb sind, Treibhausgaseinsparungen in Höhe von 80 Prozent nachweisen, um z.B. eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können“, führte der Fachverband Biogas in einer Stellungnahme aus. Verbandspräsident Horst Seide spricht angesichts fehlender praxisgerechter Berechnungswege, zu ambitionierter Anforderungen für Bestandsanlagen und zu kurzer Übergangsfristen von einem „Schlag ins Gesicht für die deutsche Biogaserzeugung“....

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