Export gemischter EU-Siedlungsabfälle zur Verwertung in die Schweiz soll zulässig bleiben

Änderungsvorschlag zur EU-Abfallverbringungsverordnung

Die Europäische Kommission hat vergangene Woche eine begrenzte Änderung der Abfallverbringungsverordnung auf den Weg gebracht, damit die Ausfuhr gemischter Siedlungsabfälle aus der EU zur Verwertung in die Schweiz weiterhin möglich bleibt.

Bei der Novelle der Verordnung 2024 war ein Verbot des Exports dieser Abfälle aus der EU in Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingeführt worden, das ab dem 21. Mai 2026 gelten wird. Es zielt nach Angaben der Kommission darauf ab, die Behandlung gemischter Siedlungsabfälle in Anlagen zu fördern, die nach EU-Standards arbeiten und sich nah am Entstehungsort der Abfälle befinden.

Die Schweiz ist zwar Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), jedoch nicht des Europäischen Wirtschaftsraums, und würde damit dem Verbot unterliegen. Der Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) begrüßt deshalb die Initiative der EU-Kommission....

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