Europaweit müssen Smartphones und ähnliche Geräte ab Ende 2024 über den einheitlichen Ladestandard USB-C verfügen. Die Mitgliedstaaten der EU gaben heute ihre finale Zustimmung für eine entsprechende Regelung. Das EU-Parlament hatte dem Vorhaben bereits Anfang Oktober zugestimmt.
„Die Suche nach dem richtigen Ladegerät, sei es zu Hause oder am Arbeitsplatz, kann ziemlich lästig sein. Hinzu kommt, dass diese Ladegeräte jedes Jahr 11.000 Tonnen Elektroschrott verursachen. Ein Ladegerät, das für mehrere Geräte geeignet ist, spart Geld und Zeit und hilft uns außerdem, Elektroschrott zu vermeiden“, erklärte Tschechiens Umweltminister Jozef Sikela, dessen Land aktuell den Ratsvorsitz innehat, heute im Anschluss an die Sitzung. Einer früheren Mitteilung der EU-Kommission zufolge werden aber pro Jahr nur etwa 1.000 Tonnen E-Schrott durch die neue Regelung eingespart. Angesichts eines Altgeräteaufkommens von jährlich insgesamt rund vier Mio Tonnen in der EU nur eine verschwindend geringe Menge.
Neben Mobiltelefonen sind von der Vereinheitlichung der Ladebuchsen auch Tablets und E-Reader, digitale Fotoapparate und Videospielkonsolen, Kopfhörer und tragbare Lautsprecher sowie Computer-Mäuse, Tastaturen und tragbare Navigationsgeräte betroffen. Für diese Geräte kommt die neue Vorgabe wahrscheinlich ab Ende 2024 zum Tragen. Nach der heute erfolgten Zustimmung des Rates ist der Rechtsakt angenommen und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann eine Übergangszeit von 24 Monaten für die genannten Geräte.
Längere Übergangsfrist für Laptops
Auch Laptops sollen künftig mit dem einheitlichen Ladestandard USB-C versehen werden. Für diese Geräte wurde den Herstellern allerdings noch eine längere Übergangsfrist von 40 Monaten eingeräumt. Die Vorgaben dürften somit erst im Frühjahr 2026 verpflichtend werden.
Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass künftig durch ein Piktogramm angezeigt werden muss, ob im Lieferumfang des neuen Geräts ein Ladegerät enthalten ist, und dass eine Kennzeichnung mit der jeweiligen Ladeleistung anzubringen ist. Außerdem sollen die Verbraucher selbst entscheiden können, ob ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät gekauft wird. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie will die EU-Kommission prüfen, ob dieser getrennte Verkauf verbindlich vorgeschrieben werden sollte. Auch die Harmonisierung von Technologien zum drahtlosen Laden und die Interoperabilität von elektronischen Geräten sollen auf EU-Ebene vorangetrieben werden, teilte der Rat heute weiter mit.