Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vergangene Woche in einem Urteil Fragen in Zusammenhang mit der Rückholung und Entsorgung von Abfällen beantwortet, die rechtswidrig grenzüberschreitend verbracht wurden.
Dabei ging es unter anderen darum, ob die zuständige Behörde nach der Rücknahme der Abfälle endgültig über diese verfügen und diese verwerten lassen darf, auch wenn der ursprüngliche Versender die Abfälle wieder zurückhaben will, und ob dies gegen das Grundrecht des Versenders auf Eigentum verstößt....




