EU-Verhandlungsgruppen einigen sich auf Grenzwerte für POP in Abfällen

Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rats haben sich auf neue Grenzwerte für langlebige organische Schadstoffe (POP) in Abfällen geeinigt. Ihr vorläufiger Kompromiss muss nun von Plenum des Parlaments und den Mitgliedstaaten bestätigt werden, damit er endgültig angenommen ist und nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten kann. Die Abstimmung im EU-Parlament ist nach der Sommerpause geplant, danach folgt die Entscheidung des EU-Rats.

Die Konzentrationsgrenzen entscheiden darüber, ob Abfälle recycelt werden dürfen oder beseitigt werden müssen, und betreffen unter anderem Altkunststoffe, die aus E-Geräten oder Altfahrzeugen stammen. Sie können bestimmte bromierte Flammhemmer enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen, zum Beispiel Deca-BDE und vier weitere polybromierte Diphenyle (PBDE). Auch der Flammhemmer HBCD, der in Dämmplatten eingesetzt wurde, ist von den Änderungen betroffen.

In den jetzt abgeschlossenen „Trilog“-Gesprächen unter Vorsitz der EU-Kommission einigten sich die Verhandlungsgruppen des Parlaments und des Rats auch darauf, von der EU-Kommission eine Prüfung zu fordern, ob alle Abfälle, deren POP-Gehalt die Grenzwerte der POP-Verordnung überschreitet, als gefährliche Abfälle eingestuft werden sollten.

Für diese Untersuchung wird der Kommission eine Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung eingeräumt. Zusammen mit ihren Ergebnissen soll sie dann gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen....

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