Die Europäische Kommission hat das EU-Abfallverzeichnis aktualisiert und Schwarzmasse, die zentrale Zwischenfraktion aus der Aufbereitung von Altbatterien, als gefährlichen Abfall eingestuft. Dies geht aus dem am Mittwoch verabschiedeten delegierten Rechtsakt hervor. Für die Recycling-Branche hat das weitreichende Konsequenzen – insbesondere für die grenzüberschreitende Verbringung von Schwarzmasse, deren Export in Nicht-OECD-Länder aufgrund der Klassifizierung verboten sein wird.
Mit der Überarbeitung des EU-Abfallverzeichnisses will die Kommission zum einen auf neue chemische Zusammensetzungen von Batterien sowie auf sich verändernde Herstellungs- und Recyclingverfahren reagieren, um die Abfälle ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Angestrebt ist eine verbesserte Identifizierung, Sortierung, Überwachung und Rückverfolgbarkeit entsprechender Abfallströme, wie es in der Begründung des delegierten Rechtsakts heißt.
Zum anderen soll jedoch gezielt der Verbleib der Schwarzmasse in der EU gesichert werden, denn der Zugang dazu sei „essenziell, um das Recycling von Elektrofahrzeugbatterien zu gewährleisten“, teilte die Kommission mit. Der Beschluss zur Einführung neuer batteriebezogener Abfallcodes sei daher zusammen mit dem Aktionsplan für die Automobilindustrie angenommen worden, der unter anderem die Bereitstellung von 1,8 Mrd € „für eine sichere und wettbewerbsfähige Lieferkette für Batterierohstoffe“ vorsieht. Beide Vorhaben würden „den Weg für einen nachhaltigeren und innovativeren Automobilsektor ebnen“.
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