EU-Regeln für bessere Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets beschlossen

Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich heute auf neue Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone geeinigt. Das berichten die Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt in einer gemeinsamen Mitteilung. Dadurch würden die Hersteller dieser Produkte nun erstmals verpflichtet, bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung zu stellen und Software-Updates zu gewährleisten.

Die neuen Ökodesign-Anforderungen für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone schreiben nach Angaben der Ministerien die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vor. So müssen die Hersteller Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie z.B. Displays und Akkus, für mindestens sieben Jahre vorhalten.

Darüber hinaus sollen Hersteller ihre künftig so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Dadurch soll die Reparatur und die Wiederverwendung von gebrauchten Geräten erleichtert sowie das Recycling und die Ressourceneffizienz gestärkt werden. Zusätzlich sollen die Hersteller Software-Updates für fünf Jahre zur Verfügung stellen. Software-Updates dürften aber gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Ferner sollen auch die Rechte von Unternehmen, die Smartphones und Tablets professionell wiederaufbereiten, mit der neuen Verordnung gestärkt werden.

„Die Verhandlungen sind ein großer Erfolg und ein weiterer Schritt in Richtung einer gelebten Kreislaufwirtschaft, im Einklang mit dem Koalitionsvertrag. Mit den neuen Verordnungen vereinfachen wir die Reparatur und die Wiederaufbereitung von Smartphones und Tablets und verlängern so ihre Nutzungsdauer“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Gleichzeitig habe man mit den künftigen Produktanforderungen einen „guten Ausgleich“ zwischen den Interessen der Wirtschaft und des Klimaschutzes gefunden.

„Massenprodukte wie Smartphones und Tablets müssen künftig leichter reparierbar sein und werden dadurch langlebiger. Damit kommen wir dem Recht auf Reparatur einen großen Schritt näher. Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil ein defekter Akku nicht entnommen werden kann“, ergänzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Mit den neuen Regeln könnten Ressourcen geschont und die Grundlage für einen nachhaltigen Umgang mit Elektrogeräten in der EU gelegt werden. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft.“

Die neuen Anforderungen treten nach ihrer Verabschiedung durch die Europäische Kommission im kommenden Jahr in Kraft, heißt es weiter. Nach einer Übergangszeit von 21 Monaten gelten die Regeln dann für alle in der EU verkauften Geräte – also spätestens ab Ende 2024.

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