EU-Rat einigt sich auf Verhandlungsposition zu Änderung der Abfallrahmenrichtlinie

Ausnahmeregelung zur Einstufung als Abfall für Alttextilien

Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich am Montag bei ihrem Ratstreffen in Luxemburg auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie geeinigt. Der Änderungsvorschlag, der sich auf die Bereiche Textilien und Lebensmittelabfälle konzentriert, war Anfang Juli 2023 von der EU-Kommission vorgelegt worden.

Mit ihrer „allgemeinen Ausrichtung“ werden die Vertreter des Rats in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Fassung der Richtlinie gehen. Diese sogenannten Trilog-Gespräche unter Vorsitz der EU-Kommission können in der zweiten Jahreshälfte beginnen, nachdem sich das neu gewählte Parlament konstituiert hat und wie erwartet an seinem Verhandlungsmandat festhält, das im März festgelegt wurde.

In der Ratssitzung erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke, dass Deutschland der allgemeinen Ausrichtung als Kompromiss zustimmen könne, und sie begrüßte ausdrücklich die Einführung der Herstellerverantwortung für Textilien. Sie bedauerte allerdings, dass sich der Rat nicht auf die Einführung einer allgemeinen Berechnung für die Sammelquote einigen konnte: „Aus deutscher Sicht ist die vorgeschlagene reine Darstellung der Sammelmenge nicht aussagekräftig“....

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