EU-Parlament stimmt Reform des EU-Emissionshandelssystems zu

Das Europäische Parlament hat im zweiten Anlauf der Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS) zugestimmt. Neben weiteren Änderungen unterstützt es die Einbeziehung von Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle in das System ab dem 1. Januar 2026. Das zuvor ausgehandelte Kompromisspaket wurde mit 439 Ja-Stimmen bei 157 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen angenommen.

Der deutsche EU-Abgeordnete Peter Liese (CDU), der die Richtlinie als Berichterstatter betreute, zeigte sich nach der Abstimmung "sehr erleichtert und froh, dass eine große Mehrheit jetzt ihrer Verantwortung nachkommt". Das Parlament hatte die Reform des ETS Anfang Juni für Nachverhandlungen zurück an die Ausschüsse verwiesen. Die heutige Entscheidung sei "gut für das Klima und gut für die Arbeitsplätze", so Liese.

Das Abstimmungsergebnis bildet das Mandat für die Verhandlungsgruppe des Parlaments in den anstehenden „Trilog“-Gesprächen mit Vertretern des Rats und der EU-Kommission über die endgültige Fassung der Richtlinie. Die Umweltminister der Mitgliedstaaten sollen sich bei ihrem Ratstreffen am 28. Juni auf eine gemeinsame Ausrichtung zur ETS-Richtlinie und zu weiteren Teilen des "Fit for 55"-Pakets einigen.

Verpflichtende Folgenabschätzung

Das EU-Parlament stimmte auch dafür, verpflichtend von der EU-Kommission zu fordern, eine Folgenabschätzung für die Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in das ETS durchzuführen und einen Bericht über die Ergebnisse bis Ende 2024 zu veröffentlichen. Das Parlament reagiert damit auf Befürchtungen, dass die Aufnahme der Siedlungsabfallverbrennung in das ETS die Deponierung in der EU und Abfallexporte in Länder außerhalb der Union ansteigen lassen würde.

Falls die Folgenabschätzung dies bestätigt, muss die Kommission zeitgleich einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, um diese unerwünschten Auswirkungen abzuwenden. Das Parlament will die Europäische Kommission auch verpflichten, in dem Bericht die Möglichkeit zu prüfen, weitere Abfallbewirtschaftungsverfahren in das EU-ETS einzubeziehen, und weist explizit auf die Abfalldeponierung hin. In den rechtlich nicht verbindlichen Erwägungsgründen der Richtlinie werden als weitere Beispiele Vergärung, Kompostierung und die mechanisch-biologische Abfallbehandlung genannt.

Angleichung der Wettbewerbsbedingungen

In den Erwägungsgründen der Richtlinie weist das EU-Parlament auch darauf hin, dass die Einbeziehung der Abfallverbrennung in das ETS gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Regionen schaffen würde, die die Verbrennung in das System bereits aufgenommen haben, und das Risiko eines Steuerwettbewerbs zwischen Regionen senken würde. Ebenso würden gleiche Wettbewerbsbedingungen für das Recycling und die Aufbereitung von Abfällen geschaffen, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen. Das Parlament erwartet deshalb Anreize für das Recycling, die Wiederverwendung und die Reparatur von Produkten. Dies würde wiederum zur Kreislaufwirtschaft und zur „gesamtwirtschaftlichen Dekarbonisierung“ beitragen.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -