
Nach dem Rat der EU hat nun auch das Europäische Parlament abschließend grünes Licht für die geänderten Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie über Textilien und Lebensmittelabfälle gegeben. Damit ist die Richtlinie angenommen und wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, die innerhalb der nächsten Wochen erwartet wird, in Kraft treten.
Den Mitgliedstaaten steht ab diesem Termin eine Frist von 20 Monaten zur Verfügung, um die Änderungen der Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten müssen sie für bestimmte Textilprodukte die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) einführen. Damit werden die Produzenten von Kleidung und Accessoires, Hüten, Schuhen und Heimtextilien verpflichtet, die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Produkte zu tragen.
Den Mitgliedstaaten steht es offen, auch Matratzen in diese Finanzierungspflicht einzubeziehen. Ebenso können sie fordern, die Beiträge zu den Herstellerorganisationen nach der Lebensdauer von Produkten zu staffeln. Dies soll dazu beitragen, „Fast Fashion“ und „Ultra-Fast Fashion“ zurückzudrängen. Die „Öko-Modulation“ der Herstellerbeiträge soll auch den Einsatz von Recyclingfasern für neue Textilprodukte honorieren können.
Produzentenverantwortung ab erster Jahreshälfte 2028
Bereits zu Jahresbeginn 2025 ist in der EU eine Pflicht zur Getrenntsammlung von Alttextilien in Kraft getreten, was perspektivisch zu höheren Mengen führt. Doch der Alttextilmarkt befindet sich in einer tiefen Krise, zu der sinkende Qualität der Sammelware und rückläufige Nachfrage nach Second-Hand-Kleidung innerhalb der EU und auf Exportmärkten beitragen. Dies steht wiederum in Verbindung mit dem immer größeren Angebot an niedrigpreisiger Neuware.
Vor diesem Hintergrund hatten Verbände aus den Bereichen Wiederverwendung und Recycling auf eine möglichst rasche Verabschiedung der Richtlinie gedrängt. Falls ihre Amtsblatt-Veröffentlichung Anfang Oktober stattfindet, endet die Frist zur Einführung der Produzentenverantwortung allerdings erst im April 2028. Für Mikro-Unternehmen ist eine Zusatzfrist von einem Jahr vorgesehen.
Das Aufkommen an Textilabfällen aller Art in der EU wird auf 12,6 Mio Tonnen pro Jahr geschätzt. Davon entfallen auf Altbekleidung und -schuhe 5,2 Mio Tonnen, was zwölf Kilogramm pro Einwohner entspricht.
Ein rückläufiger Teil der getrennt gesammelten Alttextilien wird als Gebrauchtware zur Widerverwendung vermarktet. Weitere Anteile werden zu Putzlappen geschnitten oder zu Reißfasern für Dämmmatten und ähnliche Produkte recycelt. Der Anteil, der zu Fasern für neue Textilien aufbereitet wird, wird weltweit auf weniger als ein Prozent geschätzt.
Verbindliche Zielsetzung für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie führt außerdem eine verbindliche Zielvorgabe für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ein. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 das Aufkommen im Bereich Herstellung und Verarbeitung um zehn Prozent verringern und im Einzelhandel, der Gastronomie und in Haushalten eine Reduzierung um 30 Prozent erreichen. Als Vergleichsbasis dient die jährliche Durchschnittsmenge in den Jahren 2021 bis 2023.
Das jährliche Gesamtaufkommen an Lebensmittelabfällen aus allen Bereichen wird auf nahezu 60 Mio Tonnen geschätzt. Dies entspricht 132 Kilogramm pro Einwohner und Jahr.



