Das Europäische Parlament will nicht nur die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU beenden, sondern ebenfalls die Standards für Lieferungen anderer Abfälle in Drittländer weiter erhöhen. Auch für Verbringungen innerhalb der Union will das Parlament weitere Änderungen in die EU-Verordnung für die Verbringung von Abfällen (VVA) aufnehmen. In einer Ergänzung zu Artikel 1 gibt das Parlament als Ziele für die Verordnung aus, zur Erreichung einer Kreislaufwirtschaft, zu Ressourceneffizienz, Klimaneutralität und der Ambition einer Umwelt ohne toxische Schadstoffe beizutragen. Dazu sollten die Grundsätze der Nähe und der Autarkie gemäß der Abfallrahmenrichtlinie angewendet werden....
EU-Parlament für zahlreiche weitere Änderungen bei der Abfallverbringung
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