EU-Konsultation über Abfallrahmenrichtlinie

Die EU-Abfallrahmenrichtlinie soll 2023 in einigen Teilbereichen überarbeitet und weiterentwickelt werden. Als Teil der Vorbereitungen dafür hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation eröffnet, die bis zum 16. August läuft und sich sowohl an Fachkreise als auch Privatpersonen richtet. Zu den Abfallströmen, die darin als Schwerpunkte behandelt werden, gehören Lebensmittelabfälle, Alttextilien und Altöl.

Die Überarbeitung der Richtlinie wird nach Angaben der Kommission darauf abzielen, das Aufkommen an Abfällen allgemein und von Lebensmittelabfällen im Besonderen zu verringern, die Wiederverwendung zu steigern und die Getrenntsammlung zu verbessern. Auch mehrere Überprüfungsklauseln werden dabei behandelt. Mit der Anhörung will die Kommission weitere Erkenntnisse für die Folgenabschätzung für ihren geplanten Gesetzgebungsvorschlag erlangen.

Teilnehmer der Anhörung können unter anderem verschiedene Optionen zur Förderung der Abfallvermeidung bewerten. Dazu gehören wirtschaftliche Instrumente wie mengenabhängige Abfallgebührensysteme sowie rechtsverbindliche Zielvorgaben, zum Beispiel in Form einer Höchstmenge von Abfall pro Einwohner und Jahr, speziell für die Verminderung der Menge an Lebensmittelabfällen, oder für die Steigerung der Wiederverwendung von Produkten.

Des Weiteren können Teilnehmer bewerten, welche Teile der Lebensmittelkette mehr für die Abfallvermeidung tun müssen und welche Maßnahmen sie für die wirksamsten halten. Die EU-Kommission nennt unter anderem Erleichterungen und steuerliche Anreize für das Spenden überschüssiger Lebensmittel, freiwillige Vereinbarungen und die Festlegung von Zielen.

Regulatorische und wirtschaftliche Anreize

Der letzte Abschnitt des Anhörungsdokuments befasst sich mit regulatorischen und wirtschaftlichen Anreizen. Teilnehmer können unter anderem die Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung auf weitere Produktkategorien wie zum Beispiel Textilien und auf die Abfallvermeidung, ihre bessere Durchsetzung bei Online-Verkäufen und höhere Preise für Bürger für die Entsorgung gemischter Abfälle bewerten.

Die Kommission stellt ebenfalls die Frage, ob ausreichende regulatorische Anreize und/oder Marktanreize für Unternehmen bestehen, in verschiedene Tätigkeiten zu investieren. Dabei handelt es sich unter anderem um Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Sortierung, stoffliche Verwertung und „Dekontaminierung“.

Der Anhörungs-Fragebogen kann hier auf der Website der EU-Kommission aufgerufen werden.

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