Die Europäische Kommission hat am Mittwoch einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen. Der Vorschlag zum „Recht auf Reparatur“ werde dafür sorgen, dass mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert werden, teilte die EU-Kommission mit. Von den geplanten Regeln soll es aber auch Ausnahmen geben. Konkret heißt es: „Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sind die Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch.“...
EU-Kommission will Verbrauchern ein Recht auf Reparatur schaffen
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