Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein neues „Omnibus“-Paket mit Vorschlägen zur Vereinfachung des EU-Umweltrechts vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Umweltprüfungen sowie auf bestimmten Verpflichtungen der Industrieemissionsrichtlinie (IED) in Bezug auf Umweltmanagementsysteme und Berichtswesen.
Zum Paket gehören auch Änderungen mit Blick auf die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für bestimmte Produkte. Die Kommission schlägt die Aufhebung der Pflicht für Hersteller aus der EU vor, in Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Produkte vermarkten, aber nicht ihren Unternehmenssitz haben, einen Bevollmächtigten zu ernennen.
Eine tiefergehende Reform der erweiterten Herstellerverantwortung werde die Kommission im Rahmen der Folgenabschätzung für das geplante neue Kreislaufwirtschaftsgesetz untersuchen, berichtete EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Vereinfachungspakets.
Die Kommission plant bereits seit längerem, in diesem Rahmen eine Vereinfachung und Harmonisierung von EPR-Anforderungen und stärkere Digitalisierung in diesem Bereich auf den Weg zu bringen. Nach der jetzigen Planung soll der neue Gesetzesvorschlag im September 2026 vorgelegt werden....




