EU-Kommission verlängert Stillhaltefrist für deutsches VerpackDG

Im europäischen Notifizierungsverfahren zum deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) hat die Europäische Kommission eine begründete Stellungnahme abgegeben. Nach Angaben im TRIS-System verlängert sich die Stillhaltefrist damit bis zum 17. August 2026.

Der Inhalt der Stellungnahme ist bislang nicht öffentlich bekannt. Nach EUWID-Informationen geht es unter anderem um Definitionen wie Kunststoffverpackungen und Vorgaben zum werkstofflichen Recycling. Begründete Stellungnahmen im TRIS-Verfahren werden in der Regel nicht veröffentlicht. Das Verfahren soll verhindern, dass Mitgliedstaaten neue nationale technische Vorschriften einführen, die den europäischen Binnenmarkt behindern könnten.

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) bestätigte auf Anfrage, dass die EU-Kommission der Bundesregierung eine Stellungnahme zum VerpackDG-Entwurf übersandt hat. Das Ministerium werte diese aus und sei dazu „auch bereits mit der EU-Kommission im Gespräch“, erklärte ein Sprecher. Angaben zu möglichen Änderungen am Gesetzentwurf, zum weiteren Zeitplan und zu den konkreten Inhalten der Stellungnahme machte der Sprecher zunächst nicht.

Artikel wurde am 26.5. ergänzt um eine Stellungnahme des Bundesumweltministeriums....

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