EU-Kommission verabschiedet Berechnungsregeln für Rezyklatanteile in PET-Getränkeflaschen

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften zur Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Rezyklatanteils in Einweg-Getränkeflaschen aus PET verabschiedet. Der neue Durchführungsbeschluss konkretisiert die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) und schafft erstmals eine einheitliche Methodik für die Anrechnung chemisch recycelter Kunststoffe. Zugleich ersetzt er den bisherigen Durchführungsbeschluss.

Mit dem Rechtsakt, der Teil des Kunststoffpakets der Kommission vom Dezember ist, legt die Kommission fest, nach welchen Regeln Hersteller und Mitgliedstaaten die Rezyklatanteile in PET-Getränkeflaschen berechnen und nachweisen müssen. Die Methodik gilt sowohl für mechanisch als auch für chemisch erzeugte Rezyklate. Ziel sei es, eine einheitliche Anwendung der Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie sicherzustellen, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Investitionssicherheit für Recyclingtechnologien zu schaffen.

Mit dem neuen Rechtsakt will die Kommission nach eigenen Angaben zugleich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Kunststoffrecycling verbessern. Umweltkommissarin Jessika Roswall verwies auf den zunehmenden Druck auf den europäischen Kunststoffrecyclingsektor. Klarere Regeln für die Anrechnung chemisch recycelter Kunststoffe sollten der Industrie die notwendige Planungssicherheit für Investitionen geben. Zugleich bezeichnete sie das chemische Recycling als Ergänzung zum mechanischen Recycling und als Beitrag zur Stärkung der europäischen Kreislaufwirtschaft....

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