Mögliche Wettbewerbsverstöße bei der Verwertung von Altfahrzeugen

Die Wettbewerbsdirektion der EU und die britische Kartellbehörde gehen einem Verdacht auf wettbewerbswidrige Aktivitäten von Autoherstellern bei der Verwertung von Altfahrzeugen nach. Sie ermitteln wegen möglicher unzulässiger Absprachen in Bezug auf die Sammlung, Behandlung und Verwertung von ausgedienten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Die EU-Kommission führte deshalb nach eigenen Angaben vergangene Woche „unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten von Unternehmen und Verbänden der Automobilbranche in mehreren Mitgliedstaaten“ durch, begleitet von Vertretern der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden.

Parallel dazu hat die Kommission förmliche Auskunftsverlangen an „mehrere in der Automobilindustrie tätige Unternehmen“ gerichtet. Die Nachprüfungen wurden in Abstimmung mit der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA durchgeführt, die ebenfalls Ermittlungen eingeleitet hat.

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass diese Maßnahmen die ersten Schritte zur Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Aktivitäten seien. Sie bedeuteten nicht, dass sich die betreffenden Unternehmen tatsächlich wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht hätten, und griffen nicht den Ergebnissen der Ermittlungen vor. Auch die CMA äußerte sich in diesem Sinne.

Nähere Angaben über die mutmaßlich wettbewerbswidrigen Aktivitäten, wegen derer sie ermitteln, machten die Behörden nicht. Die CMA wies auf die Pflicht für die Autohersteller hin, den Letztbesitzern von Fahrzeugen, die aufgrund alters- oder unfallbedingter Schäden entsorgt werden müssen, deren kostenlose Verwertung zu ermöglichen. Diese Leistung werde oft an externe Dienstleister ausgelagert, so die CMA.

Die Wettbewerbsdirektion der EU-Kommission erläuterte zudem, dass es für den Abschluss der Untersuchungen keine feste Frist gebe. Wie lange die Ermittlungen dauerten, hänge „unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und Verbände sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte ab“.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur Bloomberg kooperiert Mercedes-Benz als Kronzeuge mit den Wettbewerbsbehörden. BMW habe mitgeteilt, ein Informationsgesuch erhalten zu haben, es habe aber keine Durchsuchung stattgefunden. Opel habe Durchsuchungen von Unternehmensräumlichkeiten bestätigt und kooperiere mit den Behörden, so Bloomberg. Auf eine Anfrage von EUWID an den Mutterkonzern Stellantis, ob auch die Konzernmarken Peugeot, Fiat und Chrysler betroffen waren, lag bei Redaktionsschluss noch keine Antwort vor.

Der französische Hersteller Renault bestätigte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass ein „Besuch“ von Ermittlern der EU-Kommission stattgefunden habe. Auch am europäischen Hauptsitz von Toyota in Brüssel und der Zentrale für die britischen Aktivitäten des Herstellers fanden Kontrollen durch Vertreter der EU-Wettwerbsdirektion bzw. der CMA statt, wie der Konzern EUWID auf Anfrage mitteilte. Man werde voll mit den Behörden kooperieren. Die Volkswagen-Gruppe und Ford gaben an, Auskunftsgesuche erhalten zu haben, und kündigten ebenfalls an, mit den Behörden zu kooperieren.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -