EU-Kommission schließt Verschiebung der PPWR-Pflichten auf das Jahr 2027 aus

Kommissarin Roswall kündigt lediglich nationale Korrekturmechanismen an

Die Europäische Kommission will am vorgesehenen Starttermin der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) festhalten. In einem Schreiben an die „Gemeinsame Stelle der dualen Systeme Deutschlands“ und an Mitglieder des Bundestags machte Umweltkommissarin Jessika Roswall deutlich, dass die neuen Verpflichtungen – darunter die überarbeitete Herstellerdefinition im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – wie geplant ab dem 12. August 2026 gelten sollen.

Zugleich räumte Roswall ein, dass der unterjährige Beginn des neuen Rechtsrahmens „herausfordernd“ sei. Während des Gesetzgebungsverfahrens sei dieser Punkt jedoch nicht angesprochen worden. Die Kommission habe mit der Umsetzung der PPWR begonnen und stimme sich mit den Beteiligten ab, um „einen reibungslosen und fristgerechten Übergang zu einem nachhaltigeren Verpackungssektor“ zu gewährleisten.

Pragmatische Lösung statt Fristverlängerung

Einen förmlichen Aufschub des Anwendungsbeginns lehnte Roswall ab. Ihre Dienststellen prüften jedoch „pragmatische Lösungen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens“. Geplant sei, den Mitgliedstaaten nationale Spielräume für Korrekturmechanismen im Jahr 2026 einzuräumen. Damit sollen Übergangsprobleme beim Wechsel der Verantwortlichkeiten zwischen verpflichteten Herstellern abgefedert werden. Ziel sei ein kohärentes Vorgehen in allen Mitgliedstaaten.

Mit dieser Position reagiert die Kommission auf den Appell von 17 Branchen- und Wirtschaftsverbänden, die sich am 7. Juli 2025 in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider gewandt hatten. Darin warnten sie vor gravierenden Rechts-, Finanz- und Systemrisiken, falls die neuen Pflichten mitten im Geschäftsjahr greifen. Der unterjährige Umstieg führe zu „zwei Rechtsregimen innerhalb eines Jahres“ und gefährde Planungs- und Vertragssicherheit bei dualen Systemen, Kommunen und Herstellern. Besonders kritisch sei die Gefahr eines Systembruchs: doppelte Verträge, parallele Datenmeldungen und unklare Finanzflüsse könnten zu Finanzierungslücken, Störungen kommunaler Leistungen und einer Destabilisierung der EPR-Strukturen führen.

Die Verbände – darunter BDE, bvse, IK, HDE, BVE, GKV, Markenverband und Milchindustrie-Verband – forderten deshalb eine Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Verordnung auf den 1. Januar 2027. Nur so könnten nationale Umsetzungsgesetze rechtzeitig vorbereitet, offene Auslegungsfragen auf EU-Ebene geklärt und stabile Übergangsregelungen geschaffen werden. Zudem verwiesen die Verbände darauf, dass das deutsche Umsetzungsgesetz voraussichtlich erst Mitte 2026 vorliegen werde. ...

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