EU-Kommission nimmt Empfehlungen des Rechnungshofs nur zum Teil an

Die Europäische Kommission hat Stellung zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) über die EU-Vorschriften zu Siedlungsabfällen bezogen. Die Empfehlungen, die der EuRH darin an die EU-Behörde richtet, sind rechtlich nicht verbindlich, und sie werden von ihr nicht in vollem Umfang akzeptiert.

So kann die Kommission nur zum Teil die Empfehlung annehmen, die Einführung und/oder Harmonisierung von Deponie- und Verbrennungssteuern in der gesamten EU zu bewerten. In ihrer Antwort erkennt sie zwar an, dass diese Instrumente helfen können, das Verursacherprinzip anzuwenden und Anreize für „kreislauforientierte Verfahren auf höheren Stufen der Abfallhierarchie zu schaffen“.

Doch für die Annahme harmonisierter Vorschriften in diesem Bereich wäre die einstimmige Zustimmung aller EU-Länder erforderlich. Die Kommission „wäre somit auf die nachdrückliche Unterstützung der Mitgliedstaaten in diesem Prozess angewiesen“, gibt die EU-Behörde zu bedenken....

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