Die Europäische Kommission hat letzte Woche eine Verordnung als Ergänzung zur EU-Batterieverordnung veröffentlicht. In dem delegierten Rechtsakt werden die Methoden zur Berechnung und Überprüfung der Quoten für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von Altbatterien verbindlich geregelt. Ziel ist ein einheitlicher Rahmen für die Behandlung von Altbatterien und die Erfassung relevanter Daten.
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