Die Europäische Kommission hat Polen eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die nationalen Vorschriften über die Entsorgung von Altfahrzeugen in Einklang mit der einschlägigen EU-Richtlinie zu bringen. Sie sei „besorgt wegen der anhaltenden Mängel und des schleppenden Tempos, in dem die Änderungen des polnischen Rechts vorgenommen werden“, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.
Nach Ansicht Brüssels gibt es bei der Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie in Polen eine Reihe von Lücken und Defiziten, unter anderem in Bezug auf das Finanzierungssystem. Nachdem sie deshalb 2009 ein erstes Mahnschreiben versendet hatte, richtet sie nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Polen. Dies stellt die zweite Verfahrensstufe und den letzten Schritt vor einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof dar.