EU-Abfallverzeichnis: Batteriebezogene Codes ab November 2026 verbindlich

Die Europäische Kommission hat die Aktualisierung des EU-Abfallverzeichnisses für batteriebezogene Abfälle am 20. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit ist die formale Grundlage zur europaweiten Anwendung der Regelungen geschaffen, die einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Batterieverordnung leisten sollen. Die neuen und ergänzten Abfallcodes gelten ab dem 9. November 2026 – mit besonderer Relevanz auch für grenzüberschreitende Transporte.

Ziel des delegierten Beschlusses ist eine bessere Identifikation und Rückverfolgbarkeit der entsprechenden Materialströme. Wie berichtet reagiert die Kommission mit der Überarbeitung des Abfallkatalogs auf veränderte chemische Zusammensetzungen von Batterien sowie auf schnelle technische Entwicklungen in Produktion und Recycling. Zu den bisher bestehenden Einträgen kommt eine Vielzahl neuer Schlüsselnummern hinzu, etwa für lithium-, natrium-, zink- oder alkalibasierte Altbatterien. Diese werden – mit wenigen Ausnahmen – künftig als gefährlich eingestuft. Das betrifft auch die sogenannte Schwarzmasse als zentrale Zwischenfraktion aus dem mechanischen Recycling von Energiespeichern.

Aus der Klassifizierung als gefährliche Abfälle ergeben sich wiederum weitreichende Konsequenzen für die grenzüberschreitende Verbringung der jeweiligen Materialien. Unter anderem soll dadurch der Verbleib und die Verwertung von Schwarzmasse in Europa gezielt gesichert und der Export in Nicht-OECD-Länder erschwert werden, wie es in der Begründung des delegierten Rechtsakts hieß.

20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, also am 9. Juni, tritt die Regelung offiziell in Kraft und die 18-monatige Übergangsfrist beginnt. Das heißt, bis zum 9. November 2026 müssen Genehmigungsverfahren sowie technische und administrative Betriebsabläufe angepasst und erforderliche Dokumentationen überarbeitet werden.

Ebenfalls Ende Mai hat die EU-Kommission für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten (Due Diligence) entlang des gesamten Lebenszyklus von Batterien eine verlängerte Übergangsfrist vorgeschlagen: Unternehmen, die Batterien auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen, sollen mehr Zeit erhalten, um neue Vorschriften zur verantwortungsvollen Rohstoffbeschaffung und Transparenz von Lieferketten zu erfüllen. Der Start der im Rahmen der EU-Batterieverordnung beschlossenen Regelungen würde sich damit vom 18. August 2025 auf den 18. August 2027 verschieben. Diese Maßnahme im Zuge der aktuellen Vereinfachungsagenda der EU, dem sogenannten Omnibus-Paket, soll die Branche „in unsicheren Zeiten“ gezielt entlasten und bürokratischen Aufwand reduzieren.

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