Bis Fristablauf am vergangenen Freitag haben 24 Nicht-OECD-Staaten förmliche Ersuchen an die EU-Kommission gerichtet, damit sie auch in Zukunft mit nicht gefährlichen Abfälle zur Verwertung aus der EU beliefert werden können. Länder, die bis zum Stichtag 21. Februar keinen Antrag eingereicht haben, laufen Gefahr, ab dem 21. Mai 2027 unter ein EU-Verbot für Exporte von Abfällen der grünen Liste wie Altpapier und Altmetallen zu fallen.
Das künftige Verbot von Lieferungen nicht gefährlicher Abfälle aus der EU zur Verwertung in Nicht-OECD-Länder wurde durch die Novelle der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) von 2023 eingeführt. Von ihm ausgenommen werden nur Länder sein, die von der EU-Kommission in eine entsprechende Staatenliste aufgenommen werden. Dazu mussten die Staaten bis zum 21. Februar einen Antrag stellen. Die restriktiveren Bestimmungen sollen dazu beitragen, dass die EU „größere Verantwortung für ihre Abfälle übernimmt“, wie der damalige EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius bei der Veröffentlichung des Verordnungsvorschlags erklärt hatte.
Europäische Recyclerverbände hatten vor kurzem Alarm geschlagen, weil sie befürchteten, dass wichtige Handelspartner für Sekundärrohstoffe wie Eisen- und Stahlschrott, Altmetalle und Altpapier die EU-Frist verpassen könnten. Auch vor dem Hintergrund von Problemen, die in der Vergangenheit bei der Zusammenstellung von EU-Länderlisten für die Abfallverbringung aufgetreten waren, war die Besorgnis groß....




