EU-Abfallverbringungsrecht: Rat bereit für Verhandlungen mit Europäischem Parlament

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf ihre Position für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die künftige Ausgestaltung der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) geeinigt. In ihrem Verhandlungsmandat stimmen sie den allgemeinen Zielen des Vorschlags der EU-Kommission zu, teilte der Rat am Mittwochabend mit. Das Europäische Parlament hat bereits im Januar seine Position zum Änderungsvorschlag der EU-Kommission für die VVA festgelegt. Damit können demnächst Vertreter der beiden EU-Organe die „Trilog“-Verhandlungen unter Vorsitz der Kommission über die endgültige Fassung der künftigen EU-Abfallverbringungsverordnung aufnehmen. Der dabei ausgehandelte Kompromiss muss dann sowohl vom Rat als auch dem Parlament endgültig verabschiedet werden, damit er in Kraft treten kann.

Die EU-Länder sind den Angaben zufolge dafür, die Ausfuhr von Abfällen zur Beseitigung in einen anderen Mitgliedstaat nur in begrenzten Ausnahmefällen zuzulassen. Ebenso befürworteten sie ein Verbot der Verbringung nicht gefährlicher Abfälle zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten, es sei denn, die Bestimmungsländer stimmen ausdrücklich zu und können nachweisen, dass sie in der Lage seien, die Abfälle auf umweltgerechte Weise zu behandeln. Dies entspricht dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ansatz....

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