
Die Europäische Kommission will EU-weit geltende Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von Alttextilien und Textilabfällen einführen. Vorschläge für einen entsprechenden Durchführungsbeschluss sollen im vierten Quartal vorgelegt werden. Die Kommission wird dazu auch Rückmeldungen einholen, wie aus einer neu angelegten, noch weitgehend leeren Seite im Bereich „Ihre Meinung zählt – Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen“ ihrer Website hervorgeht.
Geplant sind den Angaben zufolge zum einen Kriterien in Bezug auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Remanufacturing von Textilprodukten. Weitere Kriterien sollen den Übergang vom Abfall zurück zum Produkt beim Recycling von Textilabfällen und Altkleidern klären.
„Zwei einheitliche harmonisierte Sätze von Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten werden das Funktionieren eines Binnenmarktes für Sekundärrohstoffe erleichtern und das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage verbessern", so die Ankündigung. Auch der Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll durch die Abfallendekriterien verringert werden.



