Die Europäische Kommission hat einen Entwurf mit neuen Einträgen für Altbatterien für das EU-Abfallverzeichnis veröffentlicht und nimmt bis zum 8. November Rückmeldungen dazu entgegen. Auch Zwischenfraktionen und Sekundärabfälle aus der Aufbereitung von Batterien oder Produtionsabfällen werden eigene Schlüsselnummern erhalten und dabei als gefährliche oder ungefährliche Abfälle eingestuft werden.
Mit der Überarbeitung und Ergänzung des Europäischen Abfallkatalogs will die Kommission neuen chemischen Zusammensetzungen von Batterien und den sich rasch verändernden Herstellungs- und Recyclingverfahren Rechnung tragen. „Ziel ist es, die Identifizierung, Überwachung und Rückverfolgbarkeit der verschiedenen Abfallströme zu verbessern und klare Aussagen zu ihrem Status als gefährliche/nicht gefährliche Abfälle treffen zu können“, so die EU-Behörde. Die Kommission weist darauf hin, dass die Einstufung als gefährlicher Abfall auch für die grenzüberschreitende Verbringung relevant ist....




