Entwurf für EU-Verpackungsverordnung mit Mehrweg- und Rezyklatquoten

Gestaffelte Zielsetzungen für den Zeitraum bis 2040

Das künftige EU-Verpackungsrecht soll im Zeichen der Harmonisierung und Vereinheitlichung stehen und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft fördern. Die EU-Kommission will deshalb wie bereits angekündigt die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch eine Verordnung ersetzen. Anders als Richtlinien sind Verordnungen nach Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig.

Ein EUWID vorliegender aktueller Entwurf der Kommission für den Verordnungsvorschlag sieht entsprechend als Rechtsgrundlage nur Artikel 114 des EU-Vertrags über die Rechtsangleichung im Binnenmarkt vor und nicht den „Umweltartikel“ 192. Dieser ließe strengere innerstaatliche Vorschriften aus Umweltschutzgründen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu.

Der Entwurf begründet diesen Ansatz damit, dass bislang unterschiedliche Ansätze in den einzelnen Mitgliedstaaten die volle Funktionsfähigkeit des EU-Binnenmarkts für Verpackungen, verpackte Güter und „Sekundärrohstoffe für Verpackungen“ behindert hätten. Die bisherige Gesetzgebung habe ihre allgemeinen Umwelt- und Binnenmarktziele nicht erreicht. Als Beispiele für Bereiche, in denen Harmonisierung erforderlich ist, nennt der Entwurf Nachhaltigkeitsanforderungen für Verpackungen, Kriterien für die „Öko-Modulierung“ der Beiträge zu Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung und Kennzeichnungsvorschriften....

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