Entsorgungsengpässe bei Klärschlamm: BMU sieht keinen rechtlichen Änderungsbedarf

Klärschlammverordnung hat „vernachlässigbaren“ Einfluss auf Engpass

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Das Bundesumweltministerium (BMU) sieht in der derzeit angespannten Situation in der Klärschlammentsorgung keinen Nachbesserungsbedarf an der Klärschlammverordnung. Auch eine Änderung geltender immissionsschutzrechtlicher Vorgaben hält das Ministerium derzeit nicht für zweckmäßig, teilte das BMU auf ...

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