Elektronische Auftragsvergabe spart 5 bis 20 Prozent der Kosten

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Öffentliche Auftraggeber, die bereits zur elektronischen Auftragsvergabe übergegangen sind, haben zwischen 5 und 20 Prozent der Kosten eingespart. Dies berichtete die EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie und Unternehmen Elzbieta Bienkowska anlässlich des Endes der Umsetzungsfrist für die 2014 verabschiedeten drei EU-Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen.

Bienkowska hob hervor, dass angesichts des Umfangs des gesamten öffentlichen Beschaffungsmarkts in der EU von etwa 1,9 Billionen € eine Einsparung von 5 Prozent rund 100 Mrd € für die öffentlichen Kassen bedeute.

Die Richtlinien sollen den Übergang zu einer energie- und ressourceneffizienteren Wirtschaft fördern und öffentliche Ausschreibungsverfahren einfacher und flexibler gestalten. Das soll nach Darstellung der Kommissioninsbesondere kleineren und mittleren Unternehmen zu Gute kommen.

Bei den jetzt anzuwendenden Bestimmungen handelt es sich um die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe und die Richtlinie 2014/25/EU über die Auftragsvergabe im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste.

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