ElektroG: Umweltausschuss im Bundesrat gegen Neueinteilung von Boilern und Warmwasserspeichern

Der Umweltausschuss des Bundesrates spricht sich gegen eine Neueinteilung von alten Boilern und Warmwasserspeichern im ElektroG aus. Die derzeitige Eingruppierung dieser Geräte in die Kategorie der Wärmeüberträger sei nicht als fehlerhaft bzw. nachteilig anzusehen, heißt es in der Empfehlung des Ausschusses, der für dieses Thema federführend zuständig ist.

Das Bundesumweltministerium will Boiler und Warmwasserspeicher künftig je nach der Größe der Altgeräte den Kategorien 4 und 5 – also den Groß- bzw. Kleingeräten – zuordnen. Die bisherige Auflistung in der Kategorie 1 sei fehlerhaft, da die Geräte keinen Wärmeüberträger im Sinne des Gesetzes als Bauteil enthalten und lediglich der Erhitzung von Wasser dienen, erklärt das Ministerium in der Begründung des Referentenentwurfs.

Gegen die gemeinsame Sammlung von Boilern und Warmwasserspeichern mit Groß- und Kleingeräten hatte sich zuvor auch der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung ausgesprochen. Da Geräte mit FCKW-Treibmitteln weiterhin einen großen Anteil im Rücklauf dieser Gerätearten aufweisen, sollten Boiler und Warmwasserspeicher weiterhin zusammen mit Wärmeüberträgern erfasst werden. Andernfalls drohe die Freisetzung von FCKW, befürchtet der bvse. Bei einer Erfassung in den Sammelgruppen der Groß- bzw. Kleingeräte müssten Boiler und Warmwasserspeicher wieder aussortiert werden, um sie anschließend der sachgerechten Entsorgung in einer Anlage zur Verwertung von Wärmeüberträgern zuzuführen. Dieser Zusatzaufwand gegenüber der jetzigen Erfassung in der Sammelgruppe 1 sei nicht nachvollziehbar und mit unnötigen Kosten verbunden.

Fehlende technische Voraussetzungen und Genehmigungen bei Erstbehandlern von Klein- und Großgeräten

Die Sichtweise des Entsorgerverbands teilen offenbar auch die Umweltpolitiker im Bundesrat. So wird in der Begründung der Ausschussempfehlung ebenfalls darauf verwiesen, dass FCKW-haltige Kälte- und/oder Treibmittel auch in der Isolationsschicht von Boilern und Warmwasserspeichern zu finden sind. Die für die Gerätekategorien 4 und 5 zugelassenen Erstbehandlungsanlagen würden aber weder über die technischen Voraussetzungen noch über die notwendigen BImschG-Genehmigungen zur Behandlung von FCKW-haltigen Geräten verfügen.

Aus Sicht des Ausschusses könne man aufgrund des hohen finanziellen Aufwands nicht davon ausgehen, dass die Betreiber ihre Anlagen umrüsten und ihre BImSchG-Genehmigung anpassen. Unwahrscheinlich sei auch, dass die Boiler und Warmwasserspeicher im Strom der Klein- und Großgeräte identifiziert und aussortiert werden können, um sie an eine Erstbehandlungsanlage für Wärmeüberträger zu überführen.

Neben der veränderten Zuordnung für Boiler und Warmwasserspeicher, bei der es sich aus Sicht des BMUV lediglich um eine „redaktionelle Änderung“ handelt, wird mit der Änderung des ElektroG in erster Linie eine längere Übergangsfrist für die neu eingeführte Prüfpflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister angestrebt. Diese hätten eigentlich schon ab Anfang nächsten Jahres prüfen müssen, ob die Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten ihre Produkte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert haben. Andernfalls dürfen sie diese Produkte nicht mehr auf ihren Portalen anbieten bzw. keine Dienstleistungen mehr für die betreffenden Hersteller anbieten.

Längere Übergangsfrist für Online-Marktplätze kommt wahrscheinlich

Aufgrund des hohen Aufkommens an Anträgen zur Benennung von Bevollmächtigten und den begrenzten Kapazitäten zur Bearbeitung dieser Anträge bei der EAR soll diese Frist nun um weitere sechs Monate verlängert werden. Bis Ende dieses Jahres könnten nicht alle Anträge bearbeitet werden, schätzt das Ministerium. Um ein rechtskonformes Verhalten zu ermöglichen, sei daher eine längere Übergangsfrist notwendig.

Gegen die geplante Fristverlängerung für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister hat der Umweltausschuss im Bundesrat keine Bedenken. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt sogar, den Gesetzentwurf der Bundesregierung gänzlich unverändert zu verabschieden. Das Plenum der Länderkammer stimmt in seiner Sitzung am 16. September über die geplanten Änderungen am ElektroG ab.

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