
Das Bundeskabinett hat heute eine weitere Novelle des Elektrogerätegesetzes beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf kommt die Regierung dabei dem Handel zumindest in einem Punkt entgegen. So ist die ursprünglich geplante Erweiterung der 0:1-Rücknahmepflicht auf größere Geräte im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten. An den weiteren Änderungen im „Novellchen“ hält die Regierung jedoch fest. Somit soll sowohl eine gesonderte Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten als auch das sogenannte Thekenmodell auf kommunalen Wertstoffhöfen eingeführt werden. Auch die Informationspflichten im Handel sollen verschärft werden.
Im Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für das neue ElektroG war zunächst vorgesehen, dass die Pflicht des Handels zur Rücknahme von Altgeräten unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes auch auf größere Geräte bis zu einer Kantenlänge von 50 Zentimetern ausgedehnt wird. Bisher ist die 0:1-Rücknahme nur bis zu einer Gerätegröße von 25 Zentimetern verpflichtend. In einer Reaktion auf diesen Entwurf hatte der Handel vor zusätzlichen Belastungen durch die erweitere Rücknahmepflicht gewarnt und die Wirksamkeit dieser Gesetzesänderung in Frage gestellt. Ähnlich ablehnend äußerten sich auch die beiden Herstellerverbände Bitkom und ZVEI. Handel und Industrie konnten ihre Forderungen bei den Ressortabstimmung zur ElektroG-Novelle zumindest an dieser Stelle erfolgreich geltend machen, denn im heute verabschiedeten Entwurf findet sich die Ausweitung der Rücknahmepflicht nicht mehr.
Dagegen unangetastet bleiben die strengeren Vorgaben zur Informationspflicht im Handel. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass künftig Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen. So sollen Verbraucher diese Rückgabemöglichkeiten mit Hilfe des einheitlichen Logos leichter finden. Außerdem sollen Verbraucher künftig unmittelbar am „point-of-sale“ – also beispielsweise am Regal – durch das Symbol der getrennten Mülltonne darüber informiert werden, dass sie Elektrogeräte nach dem Gebrauch getrennt entsorgen müssen. „Damit künftig mehr Elektrogeräte für hochwertiges Recycling gesammelt werden, sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über die Rückgabemöglichkeiten informiert werden“, begründet Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Neuregelung.
Lemke will mit der ElektroG-Novelle zudem die Sicherheit bei der Entsorgung von batteriebetriebenen Geräten erhöhen. Zur Reduzierung der vor allem von der Entsorgungswirtschaft beklagten Brandrisiken durch die unsachgemäße Entsorgung dieser Geräte enthält der Entwurf unter anderem eine gesonderte Rücknahmepflicht für alle Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten. Diese sollen unabhängig von der Größe des Geschäfts dazu verpflichtet werden, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Regelung soll auch unabhängig vom Kauf eines Neugeräts gelten und würden vor allem Kiosks und Tankstellen betreffen. Allerdings räumt die Regierung den Geschäften eine Übergangsfrist bis Mitte 2026 ein.
Auch das sogenannte „Thekenmodell“ für die Altgerätesammlung an Wertstoffhöfen ist unverändert im Entwurf für die ElektroG-Novelle enthalten. Das bedeutet, dass die Einsortierung der Altgeräte in die Sammelbehältnisse an den kommunalen Sammelstellen künftig nur noch durch das Personal der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgen darf. Der bisher im Gesetz enthaltene Zusatz „oder unter dessen Aufsicht“ soll gestrichen werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf gefordert, das Thekenmodell nur auf batteriehaltige Geräte zu beschränken.
VKU fordert Beschränkung des Thekenmodells und Verbot von Einweg-Vapes
Dementsprechend unzufrieden reagiert der VKU auch auf den heutigen Kabinettsbeschluss. Durch die geplanten Regelungen zur Einsortierung von Altgeräten drohe eine Überregulierung und eine Überlastung des Wertstoffhofpersonals, warnt der Verband. Man unterstütze zwar grundsätzlich die Zuweisung batteriebetriebener Altgeräte durch das Wertstoffhofpersonal, da dies im Hinblick auf Brandgefahren sinnvoll sei. Andere Altgeräte, wie etwa nicht batteriebetriebene, große und schwere Geräte – also Kühlschränke, Fernseher, Lampen, PV-Module, sollten jedoch auch weiterhin unter Aufsicht der Mitarbeiter durch die Verbraucher selbst in die Behälter befördert werden können.
Mit Sorge blickt der VKU auch auf die uneingeschränkte Annahmepflicht von sogenannten Dual-Use-Geräten – also Geräten, die sowohl im Haushalt als auch gewerblich genutzt werden. „Wir fordern Regelungen, um eine mögliche Störung der Betriebsabläufe auf den Wertstoffhöfen zu Lasten der anderen Kundinnen und Kunden zu vermeiden. Insbesondere bei großflächigen Entsorgungen, wie etwa Solarparks, aber auch kleineren Geräten wie Lampen oder Rauchmeldern, ist eine Abstimmungspflicht zwischen Anlieferer und Entsorgungsträger bei größeren Mengen ab 20 Geräten sowie bei allen Geräteklassen vorzusehen“, fordert der für Abfallwirtschaft zuständige VKU-Vizepräsident Uwe Feige.
Die geplanten Regelungen zur Eindämmung der Brandrisiken von Einweg-Vapes gehen dem VKU außerdem nicht weit genug. „Trotz Rücknahmeverpflichtungen besteht die Gefahr, dass diese Produkte weiterhin vermehrt im Restmüll landen und die Brandgefahr in der Entsorgungskette erhöhen. Ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, wie in anderen EU-Ländern, wäre aus Sicht des VKU der effektivste Weg, um diese Risiken zu minimieren“, so Feige.
BDE plädiert erneut für Batteriepfand und Herstellerfonds
Aus Sicht von BDE-Präsidentin Anja Siegesmund begegnet der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des ElektroG den Problemen bei der Entsorgung von Altgeräten lediglich mit „Trippelschritten“. „Das wird der Entsorgungsbranche nicht gerecht, welche die Lasten falsch entsorgter akkubetriebener Altgeräte auch künftig alleine tragen muss.“ Siegesmund erneuerte daher die Forderung des Entsorgerverbands nach einem Verbot der Einweg-Vapes. Außerdem erwarte der BDE von der Bundesregierung nach wie vor Vorschläge zur Einführung eines Batteriepfands und zur Einrichtung eines Herstellerfonds, aus dem Brandpräventions- und Brandschutzmaßnahmen der Entsorger finanziert werden können.
Die Wirkung der erweiterten Informationspflichten im Handel hält Siegesmund für begrenzt. „Ein verpflichtendes Sammelstellenlogo erhöht zwar die Sichtbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, wird aber an der seit langem untererfüllten Sammelquote kaum etwas ändern“, so die BDE-Präsidentin. Um das in Altgeräten liegende Rohstoffpotenzial zu heben, schlägt sie stattdessen den Abbau von Hürden für die verbraucherfreundliche Rückgabe vor – etwa durch einfachere Rückgabemöglichkeiten auch für größere Geräte sowie durch mehr Sammelstellen.
bvse: Pfand oder Verbot für Einweg-E-Zigaretten
Auch der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung kritisiert den Kabinettsbeschluss zur ElektroG-Novelle deutlich. „Der Entwurf reicht nicht aus, um das Recycling von Elektroaltgeräten nachhaltig zu verbessern und Brandrisiken wirkungsvoll zu minimieren“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Der bvse sieht dabei ebenfalls das Problem der Einweg-E-Zigaretten nur unzureichend gelöst. Da diese Geräte problemlos in Mülltonnen passen, sei nicht zu erwarten, dass Verbraucher diese in großer Zahl bei Rücknahmestellen im Handel abgeben werden. Die geplante Übergangsfrist sei außerdem viel zu lang, um akute Brandrisiken zu minimieren. „Ohne ein wirksames Pfandsystem oder ein Verbot – wie es bereits in Belgien umgesetzt wurde – wird sich an der chaotischen Entsorgung nichts ändern“, warnt Rehbock.
Außerdem bemängelt der Verband die im ElektroG fehlende Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Brandereignisse gefährdeten zunehmend die Existenz vieler Recyclinganlagen und damit die gesamte Recyclinginfrastruktur in Deutschland. Der Entwurf sehe jedoch keine zusätzlichen Pflichten für Hersteller vor, die zur Vermeidung dieser Gefahren beitragen könnten, schreibt der bvse. „Die Einführung technischer Kennzeichnungen für Batterien und Akkus, um deren Entsorgung zu erleichtern, oder ein herstellerfinanzierter Fonds, wie er im Einwegkunststofffondsgesetz geregelt ist, fehlen völlig“, kritisiert Rehbock. Die Recyclingwirtschaft bleibe daher weiterhin auf sich allein gestellt.
Positiv bewertet der Verband hingegen die vorgesehene Verpflichtung zur Annahme von Altgeräten durch geschultes Fachpersonal auf kommunalen Wertstoffhöfen. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um Fehlwürfe zu reduzieren, insbesondere bei batteriehaltigen Altgeräten. Dadurch können Brandrisiken deutlich verringert werden“, so Rehbock.
Die Metallrecyclingbranche ist ebenfalls enttäuscht über die Neufassung des ElektroG. Die aktuelle Situation stehe im klaren Widerspruch zu den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und den Zielen des Critical Raw Materials Act, heißt es in einem gemeinsamen Statement der Verbände BDSV und VDM. „Das heimische Recycling spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland und fördert die Unabhängigkeit von Importen. Die anhaltenden Brandprobleme gefährden jedoch zunehmend das Netz der Recyclinganlagen.“ Es sei daher unverständlich, dass für eines der drängendsten Probleme der Branche kaum politische Lösungsansätze in Sicht sind, kritisieren die beiden Verbände.
DUH: Hersteller für Sammelziele in Pflicht nehmen
Scharfe Kritik kommt auch von der Deutschen Umwelthilfe. Die in der ElektroG-Novelle geplanten Regelungen seien ungeeignet, um das Problem wachsender Elektroschrottmengen zu lösen und deren sachgerechte Entsorgung zu gewährleisten. „Mit dieser Pseudo-Novelle bleibt im Wesentlichen alles beim Alten. Die gesetzliche Sammelquote für Elektroschrott von 65 Prozent kann weiterhin ohne jede Konsequenz unterschritten werden. Es bleibt bei einer Branchenquote, hinter der sich einzelne Hersteller verstecken können – und diese wird mit aktuell nur rund 30 Prozent auch noch deutlich gerissen“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Sie erneuerte daher die Forderung der DUH, dass jeder einzelne Hersteller die vorgegebene Sammelquote erfüllen muss.
Auch die neuen Rücknahmepflichten für Einweg-Vapes hält die Umwelthilfe für nicht ausreichend. „Solange es keine Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Rückgabe im Handel gibt, landen die kleinen Elektrogeräte schlimmstenfalls weiter in der Umwelt. Wir fordern ein komplettes Verbot für Einweg-E-Zigaretten“, so Metz.
Bitkom begrüßt einheitliches Sammelstellenlogo und warnt vor deutschem Sonderweg
Gemischt fällt die erste Reaktion von Bitkom auf den heutigen Kabinettsbeschluss aus. Der Verband begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Rücknahme von Elektroaltgeräten weiter verbessern und unter anderem ein neues, einheitliches Logo für Rücknahmestellen einführen will. „Je besser die Verbraucherinnen und Verbraucher über die entsprechenden Möglichkeiten informiert sind, desto eher werden sie ihre Altgeräte zurückgeben“, ist der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Bernhard Rohleder, überzeugt. Wichtig sei aber, dass alle relevanten Infos zur Rücknahme digital auf einer Website oder per QR-Code einsehbar sind. Gedruckte Beipackzettel, die häufig im Müll landen, seien hingegen weder zeitgemäß noch im Fall der Fälle zur Hand. „Hier muss noch nachgebessert werden“, fordert Rohleder.
Gleichzeitig warnt der Herstellerverband jedoch vor einem deutschen Sonderweg. Mit der Novelle greife die Bundesregierung einer EU-weiten Regelung mit Vorschriften nur für den deutschen Markt vor, kritisiert der Bitkom-Geschäftsführer. „Dabei kann eine wirkliche Erhöhung der Rücknahmequoten von Altgeräten nur auf EU-Ebene erreicht werden – und eine Novellierung der europäischen Altgerätegesetzgebung steht ohnehin an.“ Rohleder plädiert daher für eine in sich konsistente EU-weite Regelung, die Hersteller und Verbraucher nicht verunsichert, sondern das Ziel einer langen Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten verfolgt, den Umgang mit Altgeräten effizient steuert und Stoffkreisläufe schließt.



