ElektroG: Einteilung von Boilern und Warmwasserspeichern bleibt unverändert

Der Bundestag hat heute eine Änderung des ElektroG beschlossen. Die ursprünglich geplante Neueinstufung für Boiler und Warmwasserspeicher wurde dabei nicht vorgenommen. Die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene längere Übergangsfrist für die neu eingeführte Prüfpflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister wurde aber beschlossen.

Alle Details zum geänderten ElektroG und der heutigen Entscheidung des Bundestages lesen Sie hier...

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