Der Bundestag hat heute eine Änderung des ElektroG beschlossen. Die ursprünglich geplante Neueinstufung für Boiler und Warmwasserspeicher wurde dabei nicht vorgenommen. Die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene längere Übergangsfrist für die neu eingeführte Prüfpflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister wurde aber beschlossen.
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