ElektroG: Bundesrat gegen neue Sammelgruppen für Boiler und Warmwasserspeicher

Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplante Neueinteilung von Boilern und Warmwasserspeichern im ElektroG ab. Bei der Abstimmung über die geplante Gesetzesänderung folgte das Plenum der Länderkammer am vergangenen Freitag den Empfehlungen des Umweltausschusses.

Die bisherige Zuordnung zur Sammelgruppe 1 der Kühlgeräte sei nicht als fehlerhaft bzw. nachteilig anzusehen, da FCKW-haltige Kälte- und/oder Treibmittel auch in der Isolationsschicht von Boilern und Warmwasserspeichern zu finden sind, erklärt der Bundesrat. Die Bundesregierung schlägt hingegen eine Neuzuordnung dieser Geräte in die Kategorien 4 und 5 – also zu Groß- und Kleingeräten vor und begründet dies mit einem redaktionellen Fehler in der vorherigen Fassung des ElektroG.

Aus Sicht des Bundesrates ist ein Wechsel von Boilern und Warmwasserspeichern nicht zu empfehlen. Die für die Gerätekategorien 4 und 5 zugelassenen Erstbehandlungsanlagen würden weder über die technischen Voraussetzungen noch über die notwendigen BImschG-Genehmigungen zur Behandlung von FCKW-haltigen Geräten verfügen. Aufgrund des hohen finanziellen Aufwands könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Betreiber ihre Anlagen umrüsten und ihre BImSchG-Genehmigung anpassen. Unwahrscheinlich sei auch, dass die Boiler und Warmwasserspeicher im Strom der Klein- und Großgeräte identifiziert und aussortiert werden können, um sie an eine Erstbehandlungsanlage für Wärmeüberträger zu überführen, heißt es in der Stellungnahme weiter.

bvse begrüßt Bundesratsvotum ausdrücklich

Die Länderkammer folgt damit auch dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, der ebenfalls vor einer Umgruppierung der Geräte gewarnt hatte. Den Beschluss des Bundesrates begrüßt bvse-Fachexperte Andreas Habel daher ausdrücklich: „Boiler und Warmwasserspeicher, die bis Mitte der 1990er Jahre produziert wurden, weisen in den Isolierungen FCKW-haltiges R11 als Treibmittel auf. Der Anteil dieser Gerätearten liegt nach Schätzungen von Erstbehandlungsanlagen im Rücklauf immer noch bei ca. 50 Prozent. Eine sichere und sachgerechte Abtrennung und Entsorgung der FCKW-haltigen Isolierschäume kann nur in auf die Behandlung von Wärmeüberträgern ausgerichteten Anlagen erfolgen. Diese verfügen zudem über die notwendigen Genehmigungen.“

Eine Änderung der Sammelgruppen wäre daher aus seiner Sicht mit ungerechtfertigtem Zusatzaufwand, genehmigungsrechtlichen Anpassungen und Kosten verbunden. „Wir sehen nicht, warum ein bewährter und sicherer Sammel- und Verwertungsweg verkompliziert werden sollte und sind sehr froh, dass der Bundesrat richtigerweise eine Umgruppierung abgelehnt hat.“

Beim bvse hofft man nun, dass sich im nächsten Schritt auch der Bundestag diesem Votum anschließt. „Eine Umgruppierung ist aus umweltpolitischer und technischer Sicht nicht sinnvoll. Eine Freisetzung von FCKW kann nur sicher unterbunden werden, wenn die Geräte in der Sammelgruppe 1 verbleiben. Dafür sollten sie auch weiterhin der Gerätekategorie 1 zugeordnet sein“, betont Habel.

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