Verpackungsgesetz zum Teil in Kraft

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Das nach langem Hin und Her beschlossene Verpackungsgesetz ist heute zumindest in Teilen in Kraft getreten. Nach der gestern im Bundesgesetzblatt verkündeten Regelung ist seit heute bereits der § 24 in Kraft, in dem ein Kern des Gesetzes geregelt ist: die Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Die von der Wirtschaft getragene und kürzlich gegründete Stiftung agiert als Behörde und soll künftig vor allem Schlupflöcher beim Lizenzieren schließen, die das duale System an den Rand des Zusammenbruchs gebracht hatten. Die Stiftung geht dabei von viel mehr Unternehmen aus, die sich am dualen System beteiligen müssen als bislang bekannt war.

Statt 50.000 bis 60.000 Firmen dürften es aufgrund der Explosion beim Online-Handel eher 700.000 werden, meinte Stiftungsvorstand Gunda Rachut. Sie baut derzeit in Osnabrück die Stiftung auf, die künftig zwischen 35 und 40 Mitarbeitern beschäftigen wird.

 

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