Untersteller: Verpackungsgesetz kann krankendes System nicht heilen

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Das Umweltministerium in Baden-Württemberg lehnt den Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein Verpackungsgesetz ab und bedauert, dass es nicht gelungen ist, das Wertstoffgesetz zu verabschieden. Der Entwurf sei entgegen der Überschrift keine Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen, sondern stelle im Kern lediglich eine 8. Novelle der Verpackungsverordnung dar, geht aus der Stellungnahme des von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) geführten Ministeriums hervor.

Die seit Jahren bekannten konzeptionellen Schwächen der Verpackungsverordnung würden beibehalten und sogar noch verstärkt. Eine grundsätzliche „Heilung“ des krankenden Systems werde nicht erreicht; hierzu wäre eine grundsätzliche Neuausrichtung erforderlich, so die Stellungnahme.

Gleichwohl macht Unterstellers Abteilung einige Korrekturvorschläge vor allem mit Blick auf den Vollzug, mit dem die allermeisten Bundesländer offenbar nur noch wenig zu tun haben wollen. Denn nach den Vorstellungen aus Stuttgart sollen möglichst viele Vollzugsaufgaben, die bisher 16 Bundesländer wahrgenommen haben, auf die Zentrale Stelle übertragen werden – auch die Bußgeldverhängung. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass die Bundesländer weiterhin für die Feststellung der dualen Systeme und deren Widerruf zuständig sein sollen, die Zentrale Stelle aber für die Prüfung der Mengenstromnachweise der dualen Systeme. Die vermeintliche Kompetenz, den dualen Systemen mit dem Widerruf der Feststellung drohen zu können, sei in der Praxis ohnehin nur ein stumpfes Schwert gewesen.

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Baden-Württemberg lehnt Entwurf des Verpackungsgesetzes ab

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