Untersteller sieht Landkreise bei freigemessenen Abfällen in der Pflicht

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Im Streit um die Deponierung freigemessener Abfälle aus dem Rückbau von Atomkraftwerken hat Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) die Position der Landesregierung erneut klargestellt: „Die Entsorgungspflicht ist ausreichend rechtlich geregelt, die Landkreise sind entsorgungspflichtig und zuständig“, so Untersteller bei der Vorlage der Abfallbilanz in Stuttgart. „Entsorgungspflicht gilt auch bei schlechtem Wetter“, betonte der Minister. Und: „Die ganze Diskussion ist abenteuerlich“.

Zuletzt hatten sich der Kreistag Ludwigsburg wie auch der Aufsichtsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN) gegen die Deponierung freigemessener Abfälle aus dem Atomrückbau auf ihren Deponien ausgesprochen.

Die Granitplatte aus seiner Küche oder ein Sack Kunstdünger aus dem Baumarkt strahlten stärker als die freigemessenen Abfälle, so Untersteller. Wenn etwa auf dem Schwieberdinger Marktplatz gegen die Ablagerung demonstriert werde, setzten sich die Demonstranten dort einer vergleichsweise größeren Strahlung aus als die freigemessenen Abfälle aufweisen, schlicht weil der Platz dort mit Granit belegt sei.

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