Überarbeitung der EU-Batterierichtlinie im vierten Quartal 2020

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Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für das laufende Jahr veröffentlicht. Demnach will sie einen Vorschlag zur Überarbeitung der Batterierichtlinie im vierten Quartal vorlegen. Er soll die bisherigen Vorschriften "insbesondere um Anforderungen an Entsorgung und Nachhaltigkeit" ergänzen.

Ihren neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission bereits für März angekündigt. Im zweiten Quartal will sie unter anderem einen Vorschlag für ein neues Umweltaktionsprogramm, das mittlerweile achte der Gemeinschaft, vorlegen.

Eine "Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien" will die Kommission im dritten Quartal veröffentlichen. Laut dem Arbeitsprogramm wird dies keine legislative Initiative sein. Die vorige Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker hatte an der Schnittstelle von Chemikalien-, Abfall- und Produktrecht gearbeitet, aber vor Ablauf ihrer Amtszeit keine Maßnahmen veröffentlicht.

Das Arbeitsprogramm der neuen Kommission sieht auch wieder die turnusmäßige Überprüfung einiger bestehender EU-Vorschriften vor. Zu ihnen gehören die Richtlinien über Altfahrzeuge und über Industrieemissionen und die RoHS-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

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